Naturschutz

Weltnaturkonferenz: Deutschland fordert globale Vereinbarung gegen Naturzerstörung

Deutschland fordert auf der Weltnaturkonferenz eine globale Vereinbarung gegen Naturzerstörung und Artensterben. Ziel ist der Schutz der Natur und die Renaturierung geschädigter Ökosysteme bis 2022. Die Konferenz soll einen Neustart für den Artenschutz ermöglichen.

Deutsche Prioritäten für den globalen Naturschutz

Zum Auftakt der 15. Weltnaturkonferenz in Kunming, China, hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze die deutschen Prioritäten im Kampf gegen die weltweite Naturzerstörung und das Artensterben dargelegt. Ziel ist die Erarbeitung einer globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur und zur Renaturierung geschädigter Ökosysteme bis 2022.

Die Konferenz findet aufgrund der Corona-Pandemie in zwei Teilen statt. Nach dem hochrangigen Auftakttreffen in dieser Woche folgt eine Verhandlungsphase auf Expertenebene im Winter. Im April und Mai 2022 soll dann im zweiten Teil die globale Vereinbarung zum Schutz der Natur und ihrer Vielfalt beschlossen werden.

Nie zuvor in der Geschichte der Menschheit hat unser Planet in so kurzer Zeit so viele Arten unwiederbringlich verloren. Im Schnitt verschwindet alle zehn Minuten eine Art. Der Verlust an biologischer Vielfalt hat längst auch wirtschaftlich gravierende Folgen. In dieser kritischen Lage kommt die Welt zusammen, um den Weg für eine neue globale Vereinbarung zu ebnen, die der Zerstörung der Ökosysteme und dem Artenverlust ein Stoppschild entgegensetzt. Die Weltnaturkonferenz ist die Chance für einen Neustart. Dabei reicht es nicht länger aus, einzelne Arten oder Gebiete unter Schutz zu stellen. Nach Jahrzehnten der Naturzerstörung müssen wir den Trend umkehren und ein Jahrzehnt der Renaturierung einleiten.

Der Zustand der biologischen Vielfalt weltweit ist kritisch. Das Artensterben ist heute um ein Vielfaches höher als im Durchschnitt der letzten zehn Millionen Jahre. Viele Ökosysteme an Land und in den Meeren sind durch Landnutzung, Umweltverschmutzung und Klimawandel verloren gegangen. Ähnlich dem Pariser Klimaabkommen soll die Weltnaturkonferenz im kommenden Frühjahr eine globale Vereinbarung, das sogenannte global biodiversity framework, verabschieden.

Das Bundesumweltministerium verfolgt in den Verhandlungen drei Prioritäten, für die globale Handlungsaufträge vereinbart werden sollen:

  1. Mehr und besser gemanagte Schutzgebiete: Bis 2030 sollen 30 Prozent der Land- und Meeresfläche unter Schutz gestellt werden. Dies würde eine Verdopplung der Schutzfläche an Land und eine Vervierfachung auf dem Meer bedeuten. Ein vernünftiges Management unter Einbindung der lokalen Bevölkerung ist dabei entscheidend. Deutschland wird dies weiterhin mit Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern fördern.
  2. Reduzierung der Naturverschmutzung: Es geht um konkrete Reduktionsziele für Überdüngung, Pestizide oder Plastikmüll, die nicht nur in Schutzgebieten, sondern flächendeckend gelten sollen.
  3. Wiederherstellung der Natur: Nach Jahrzehnten der Naturzerstörung soll weltweit ein Jahrzehnt der Wiederherstellung der Natur eingeläutet werden. Zerstörte Ökosysteme sollen renaturiert werden. Für Deutschland bedeutet dies beispielsweise die Renaturierung von Auen begradigter Flüsse, die Wiedervernässung trockengelegter Moore und der Umbau von Fichtenforsten zu naturnahen Mischwäldern.

Das Bundesumweltministerium wird sich in den Verhandlungen für ehrgeizige und messbare Ziele einsetzen. Um sicherzustellen, dass diese Ziele nicht nur auf dem Papier existieren, sollen aus Sicht Deutschlands und der Europäischen Union auch Regeln zur Erfolgskontrolle vereinbart werden. Diese fehlen bislang weitgehend in den diskutierten Entwürfen.

Die globalen Ziele müssen in nationale Verpflichtungen übersetzt und nach internationalen Standards überwacht und überprüft werden. In Deutschland hat das BMU mit der Einrichtung des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität in Leipzig bereits eine wichtige Voraussetzung geschaffen. Eine regelmäßige Überprüfung der global vereinbarten Ziele soll Abweichungen vom Zielpfad aufzeigen und einen Mechanismus zur Beschleunigung der Umsetzungsmaßnahmen auslösen.

Ebenso notwendig ist eine angemessene Finanzierung, die über die Umweltministerien hinausgehen muss, da der Schutz unserer Lebensgrundlagen auch die Agrarpolitik, Entwicklungspolitik, Haushalts- und Finanzpolitik sowie weitere Bereiche betrifft.

11.10.2021

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