Digitale Identifikation und Nutzung von Konten im Serviceportal
Seit dem Jahreswechsel stehen Unternehmen und Versicherten über 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung online zur Verfügung. Dies teilte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit, der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Das Webportal ermöglicht die zeit- und ortsunabhängige Erledigung von Anliegen wie der Anzeige eines Arbeitsunfalls oder der An- und Abmeldung eines Unternehmens. Die Serviceleistungen sind auch über den Portalverbund von Bund und Ländern zugänglich.
Für bestimmte Serviceleistungen und Kommunikationswege ist eine elektronische Identifikation oder Ausweisung erforderlich. Versicherte können hierfür das Nutzerkonto Bund (BundID) nutzen, während Unternehmen auf „Mein Unternehmenskonto“ zurückgreifen können. Auch die Länder bieten eigene Konten an, die im Serviceportal verwendet werden können.
Antragstellende haben die Möglichkeit, sich über diese Konten einmalig auszuweisen und diese Authentifizierung für weitere Behördenkontakte zu nutzen. Zudem können Daten hinterlegt und in Formulare übernommen werden. Bescheide und Mitteilungen lassen sich digital im Postfach empfangen.
Mit der Digitalisierung ihrer Leistungen erfüllt die gesetzliche Unfallversicherung die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen ab 2023 elektronisch anzubieten und in einem Portalverbund zu verknüpfen. Ziel ist es, Behördenleistungen online leichter zugänglich zu machen. Die digitalen Services ergänzen die bestehenden Kommunikationswege der gesetzlichen Unfallversicherung.
