Optimale Sichtverhältnisse und Beleuchtung auf Baustellen
Nasser Untergrund und schlechte Sichtverhältnisse sind häufige Ursachen für Rutsch-, Sturz- und Stolperunfälle. Eine frühzeitige Vorbereitung der Baustellen auf den Herbst ist daher entscheidend. Dazu gehört insbesondere die Installation künstlicher Lichtquellen.
Wichtig ist, die Baustellen rechtzeitig auf den Herbst vorzubereiten. Um sicher arbeiten zu können, müssen zum Beispiel künstliche Lichtquellen her.
In den Herbstmonaten sind die Sichtverhältnisse morgens und am späten Nachmittag oft eingeschränkt. Künstliche Beleuchtung verbessert die Sicherheit. Empfohlen wird eine Beleuchtung mit breit strahlender oder asymmetrischer Lichtverteilung. Für Verkehrswege sind mindestens 20 Lux erforderlich, während je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux notwendig sein können. Gefahrenbereiche und wichtige Verkehrswege lassen sich durch eine andere Lichtfarbe oder eine mindestens doppelt so hohe Beleuchtungsstärke wie in der Umgebung hervorheben. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Lichtquellen sichert deren zuverlässigen Einsatz.
Vermeidung von Stolperfallen
Nasse und rutschige Oberflächen erhöhen die Unfallgefahr. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt kommen zusätzliche Risiken durch überfrierende Nässe und Bodenfrost hinzu. Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen daher regelmäßig geräumt und von Laub befreit werden. Auch Gerüste, Laufstege und Treppen sind sauber zu halten und bei Bedarf zu streuen, um Ausrutschen zu verhindern. Gerüstplanen können zusätzlich Schutz vor schlechten Witterungsbedingungen bieten.
Schutz durch geeignete Kleidung
Wasser- und winddichte Wetterschutzkleidung schützt vor chronischen Atemwegs- oder Gelenkerkrankungen. Zudem sollte die Kleidung gut sichtbar sein. Besonders in der dunklen Jahreszeit trägt leuchtende und reflektierende Warnkleidung zur Unfallvermeidung bei. Kleidung mit Reflexstreifen ist auch bei schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit aus bis zu 150 Metern Entfernung erkennbar. Die Anforderungen an Farbe und Leistungsklasse der Warnkleidung richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen. Weitere Informationen hierzu sind in der DGUV Information 212-016 zusammengefasst.
