Vom passiven Überwachen zum aktiven Management
Ab der Badesaison 2008 werden die Badegewässer in Deutschland gemäß der neuen EG-Badegewässerrichtlinie überwacht. Diese Richtlinie fordert ein Umdenken vom passiven Überwachen zum aktiven Management der Badestellen, um den Schutz der Badenden zu verbessern. Für jedes Badegewässer muss ein Badegewässerprofil erstellt werden, das alle potenziellen Verschmutzungsquellen aufzeigt, die die Wasserqualität beeinflussen könnten.
Baden in offenen Gewässern ist beliebt, doch Abwässer oder Abschwemmungen aus der Landwirtschaft dürfen Badegewässer nicht so stark verunreinigen, dass Krankheitserreger bei Badenden Erkrankungen auslösen können. Seit 1976 existiert eine EG-Richtlinie zur Qualität der Badegewässer, die deren Qualität in Europa überwacht und verbessert.
Parameter der Wasserqualität
Die bisherige Richtlinie umfasste neben physikalisch-chemischen Parametern hauptsächlich zwei mikrobiologische Parameter zur Überwachung der Wasserqualität:
- Escherichia coli (E. coli): Erhöhte Konzentrationen weisen auf fäkale Verunreinigungen und damit auf das Vorhandensein von Krankheitserregern hin.
- Coliforme Bakterien: Diese können sich unter günstigen Umweltbedingungen im Badegewässer vermehren und sind daher kein eindeutiger Indikator für Krankheitserreger, sondern eher für eine allgemeine Verschmutzung.
In der neuen Richtlinie werden coliforme Bakterien nicht mehr zur Überwachung herangezogen.
Meldung und Veröffentlichung
Badegewässer, die gemäß der EG-Richtlinie überwacht werden, müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden. Die Ergebnisse zur hygienischen Qualität der Badegewässer werden jährlich in einem Badegewässeratlas veröffentlicht.
Entwicklung in Deutschland
Die Wasserqualität der Badegewässer in Deutschland hat sich seit Inkrafttreten der Richtlinie 1976 erheblich verbessert und ist seit 2001 auf hohem Niveau stabil.
- 94 % der Badestellen an Binnengewässern halten die mikrobiologischen Grenzwerte ein.
- 80 % erfüllen die strengeren Leitwerte für eine sehr gute Wasserqualität.
- Bei Küstenbadegewässern erreichen 98 % die Grenzwerte und 88 % die Leitwerte.
Im Jahr 2007 gab es insbesondere bei den Küstengewässern einen Rückgang der Wasserqualität. Hauptursache hierfür war der Parameter coliforme Bakterien. Nur 92,1 % der Binnenbadegewässer und 93,7 % der Küstenbadegewässer erfüllten die Grenzwerte. Als Ursache werden Wetterbedingungen vermutet: ein warmer Frühling und ein verregneter Sommer, die günstige Temperaturen für coliforme Bakterien schufen und durch Regenfälle zusätzliche Verunreinigungen einspülten.
Zahlen und Dynamik
Im Jahr 2007 wurden in Deutschland 1.939 Badegewässer gemeldet, davon 1.589 Binnengewässer und 350 Küstengewässer (Nord- und Ostsee). Die Zahl der Badegewässer ist nicht konstant, da jährlich einige ab- und andere angemeldet werden. Gründe für Abmeldungen sind Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen oder eine zu geringe Zahl von Badenden.
Streit mit der EU-Kommission
Im April 2006 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und elf weitere Mitgliedstaaten ein. Der Vorwurf lautete, dass die hohe Zahl an abgemeldeten Badegewässern auf schlechte Wasserqualität zurückzuführen sei. Es wurde unterstellt, dass Gewässer gezielt abgemeldet würden, um schlechte Ergebnisse im Badegewässeratlas zu vermeiden, obwohl sie weiterhin genutzt würden. Deutschland entkräftete die Vorwürfe mit einem Bericht, der jede Abmeldung eines Badegewässers seit 1992 ausführlich begründete. Die Reaktion der Kommission steht noch aus.
Neuerungen der EG-Badegewässerrichtlinie
Die neue EG-Badegewässerrichtlinie enthält mehrere Neuerungen zum Schutz der Badenden:
- Strengere Grenzwerte für die mikrobiologischen Parameter bei Küstengewässern.
- Der mikrobiologische Parameter "coliforme Bakterien" entfällt, da er nicht mit Erkrankungen korreliert ist.
- Aufnahme des obligatorischen mikrobiologischen Parameters "intestinale Enterokokken" (oder Darmenterokokken), der mit Erkrankungen korreliert ist.
- Festlegung genormter Referenzverfahren für die mikrobiologischen Parameter.
- Eine neue Berechnung für die Einstufung der Badegewässer.
- Berücksichtigung von Cyanobakterien bei der Überwachung der Badestellen.
- Anforderung zur Erstellung von Badegewässerprofilen, um mögliche Eintragspfade fäkaler Verunreinigungen aufzuzeigen.
- Die Möglichkeit, vorhersehbare Zeitabschnitte erhöhten Baderisikos zu definieren und in diesen vom Baden abzuraten, auch wenn die Qualität des Badegewässers insgesamt sehr gut ist.
- Umfangreiche Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit.
- Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Badegewässern.
Ein Kritikpunkt der neuen Richtlinie ist, dass die Grenzwerte für Binnengewässer doppelt so hoch sind wie für Küstengewässer. Dies bedeutet, dass sich der Schutz der Badenden vor schlechter Wasserqualität in Binnengewässern durch die neue Richtlinie nicht verbessert hat.