Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben im Detail
Das Finanzierungsdefizit des Staates ergibt sich aus Einnahmen von 879,4 Milliarden Euro und Ausgaben von 892,4 Milliarden Euro. Der Rückgang des Defizits im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist hauptsächlich auf einen Anstieg der Einnahmen um 7,9 % zurückzuführen, während die Ausgaben lediglich um 0,2 % stiegen.
Finanzierungssalden der Gebietskörperschaften
Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im ersten Halbjahr 2022 wurde maßgeblich durch das Defizit des Bundes in Höhe von 42,8 Milliarden Euro beeinflusst. Dieses lag jedoch unter dem Wert des ersten Halbjahres 2021 (60,7 Milliarden Euro). Die Finanzierungssalden der Länder (16,6 Milliarden Euro), der Gemeinden (5,7 Milliarden Euro) und der Sozialversicherungen (7,4 Milliarden Euro) waren im gleichen Zeitraum positiv.
Anstieg der Steuereinnahmen
Auf der Einnahmenseite verzeichneten die Steuereinnahmen im ersten Halbjahr 2022 einen Anstieg von 11,6 % im Vergleich zum Vorjahr und übertrafen damit das Niveau vor der Corona-Krise im ersten Halbjahr 2019. Insbesondere die Unternehmenssteuern trugen hierzu bei, mit Zuwächsen bei der Gewerbesteuer (+27,7 %), der veranlagten Einkommensteuer (+24,8 %) und der Körperschaftsteuer (+19,4 %). Die Einnahmen aus der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer stiegen unter dem Einfluss der Inflation um 15,5 %. Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt, gekennzeichnet durch weniger Kurzarbeit und eine Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, führte zudem zu einem Anstieg der Lohnsteuereinnahmen um 7,0 %.
Rückgang der Subventionen und Sozialleistungen
Die geringe Steigerung der Ausgaben resultierte unter anderem aus einem deutlichen Rückgang der Subventionen um 50,1 % im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies ist auf das Auslaufen verschiedener Corona-Maßnahmen zurückzuführen, wie den Rückgang der Inanspruchnahme von Corona-Überbrückungshilfen und rückläufige Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen für Kurzarbeit durch den Staat. Entlastungsmaßnahmen aufgrund des Krieges in der Ukraine treten größtenteils erst im zweiten Halbjahr 2022 in Kraft.
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt führte zudem zu einem Rückgang der Ausgaben für monetäre Sozialleistungen um 3,0 % im Jahresvergleich, primär bedingt durch gesunkene Ausgaben für Kurzarbeitergeld sowie Arbeitslosengeld I und II. Trotz dieses Rückgangs lagen die Ausgaben für monetäre Sozialleistungen im ersten Halbjahr 2022 noch über dem Niveau des ersten Halbjahres 2019. Demgegenüber stiegen die Zinsausgaben um 14,5 % und die Leistungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit um 48,3 %, insbesondere aufgrund der finanziellen Unterstützung für die Ukraine.
