Ungleichbehandlung bei der Lkw-Maut
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Lkw-Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Diese Neuregelung des Bundesfernstraßenmautgesetzes betrifft auch Betriebe des Gartenbaus, darunter Friedhofsgärtnereien, Innenraumbegrüner sowie Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (GaLaBau).
Die Bundesregierung plant derzeit keine Ausnahme für diese Betriebe über die sogenannte Handwerkerklausel. Michaela Kaniber, Landwirtschaftsministerin, sieht darin eine Ungleichbehandlung.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau-Betriebe gegenüber Handwerksbetrieben derartig benachteiligt werden sollen. Die Bundesregierung muss hier dringend handeln und die Ungleichbehandlung abstellen!
Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums sehen vor, Fahrzeuge von Handwerksbetrieben von der erweiterten Mautpflicht auszunehmen, sofern sie in der Ausnahmeliste des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) geführt werden. Betriebe des Gartenbaus sind in dieser Liste bisher nicht enthalten.
Forderung nach Gleichbehandlung
Kaniber äußerte Unverständnis darüber, dass sich das Bundesverkehrsministerium einer Ausnahme für gärtnerische Betriebe verweigert. Sie betonte, dass der Gartenbau nicht zur Finanzierung des Bundeshaushalts herangezogen werden dürfe.
Die BALM-Liste ist abschließend und umfasst Gewerbe, die nach der Handwerksordnung (HwO) als Handwerk oder handwerksähnlich gelten, sowie Ausbildungsberufe mit vergleichbarem Tätigkeitsprofil.
Betriebe des Gartenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus erzeugen mit handwerklicher Arbeit Pflanzen, Lebensmittel oder gestalten Gärten und Freizeitanlagen. Aber ihr Material- oder Maschinentransport soll in Kürze nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums mautpflichtig werden. Das verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sondern verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung.
