Allgemeines, Die Grüne Stadt

NO2-Belastung in Städten halbiert sich im Jahr 2019

Die NO2-Belastung in deutschen Städten hat sich 2019 deutlich reduziert. Nur noch in 25 Städten wurde der Grenzwert überschritten, im Vorjahr waren es noch 57. Erste Daten für 2020 zeigen weitere Rückgänge, auch durch die Corona-Pandemie.

Deutlicher Rückgang der Stickstoffdioxid-Konzentrationen

Die finalen Daten des Umweltbundesamtes für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2019 zeigen eine deutliche Reduzierung der Belastung. Demnach überschritten die NO2-Konzentrationen im Jahresmittel nur noch in 25 Städten den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Im Vorjahr waren es noch 57 Städte.

Erste Daten für 2020 deuten darauf hin, dass die Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie an einigen Orten einen weiteren Rückgang der NO2-Belastungen um bis zu 40 Prozent bewirkt haben. Die Gesamtentwicklung der Luftqualität im Jahr 2020 ist jedoch noch nicht abschließend bewertet.

Die Luft in deutschen Städten wird sauberer, die Entwicklung der Luftqualität weist bundesweit in die richtige Richtung. Das zeigt: Umweltpolitik wirkt. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen noch nicht aus, um den EU-Grenzwert für NO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit wirklich überall einzuhalten. Die Lösung liegt in saubereren Fahrzeugen und einer grundlegenden Mobilitätswende.

Die Hauptquelle für Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr, insbesondere Diesel-Pkw. Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes treten ausschließlich an stark befahrenen Straßen in Ballungsräumen und Städten auf. Im Jahr 2019 überschritten 20 Prozent aller verkehrsnahen Messstationen den Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2018 waren es noch 42 Prozent der Messstationen. Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Grenzwert hätte bereits seit 2010 eingehalten werden müssen.

Gründe für den Rückgang der NO2-Belastung

Der Rückgang der NO2-Belastung in den Städten setzt sich fort. Im Mittel lagen die NO2-Jahresmittelwerte an verkehrsnahen Messstationen rund vier Mikrogramm pro Kubikmeter unter denen des Jahres 2018. Die Rückgänge variieren jedoch an den einzelnen Messstationen.

Als Gründe für diese Entwicklung werden verschiedene Faktoren genannt:

  • Lokale Maßnahmen wie Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse.
  • Bundesweite Maßnahmen wie Softwareupdates und Förderungen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“.
  • Die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Fahrzeugen, die auch im realen Betrieb niedrige Stickstoffoxidemissionen aufweisen.
  • Meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen.
Wenn die zuvor genannten Maßnahmen weiterhin Bestand haben, ist auch für das Jahr 2020 ein weiterer Rückgang der NO2-Belastung zu erwarten und abzusehen, dass die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte weiter abnehmen wird.

Auch die Corona-Pandemie wird zum Rückgang der NO2-Belastung beitragen. Während der bundesweiten Beschränkungen wurden NO2-Konzentrationen um 15 bis 40 Prozent reduziert. Die Auswirkungen dieser Reduktion auf die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes für 2020 sind noch nicht abschätzbar. Die Minderung der Stickstoffemissionen durch 30 bis 50 Prozent weniger Straßenverkehr war ein kurzfristiger Effekt von etwa vier Wochen. Für das Gesamtjahr ist daher nur eine anteilige Auswirkung zu erwarten.

Dass weniger Verkehr zu besserer Luft und auch weniger Lärm führt und sich damit die Lebensqualität in unseren Städten erhöht, hat uns die Corona-Krise vor Augen geführt. Diese positive Erkenntnis sollten wir unbedingt als weiteren Anlass für eine langfristige Verkehrswende aus dieser Krise mitnehmen. Für den Schutz der menschlichen Gesundheit brauchen wir eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Luftqualität mit gezielten Luftreinhaltemaßnahmen.

Die Daten zur Überwachung der Luftqualität werden von den Messnetzen der Bundesländer erhoben. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen sind bis zur offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2020 möglich.

09.06.2020

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