Schwammstadt-Konzept: Klimaanpassungsgesetz schafft neuen Rahmen für Kommunen
Schwammstadtkonzepte sind eine wesentliche Grundlage, um Städte an künftig zunehmende Extremereignisse wie Starkregen, Hitze und Trockenheit anzupassen. Viele Kommunen sind hier bereits aktiv. Dennoch wird es immer wichtiger, Hemmnisse abzubauen, damit sich Städte besser auf geänderte Klimabedingungen vorbereiten können.
Der Bund hat daher unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUV) das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Weitere Stellschrauben liegen u. a. im Wasserhaushaltsgesetz, dem Baugesetzbuch und Förderprogrammen.
Steigender Handlungsbedarf durch fortschreitenden Klimawandel
Die Jahresmitteltemperatur sowie die Häufigkeit und die Intensität von Extremereignissen nehmen mit dem fortschreitenden Klimawandel in Deutschland stetig zu. Damit steigt auch der Handlungsbedarf, um die Folgen dieser Ereignisse abzumildern. Das Konzept der Schwammstadt verfolgt das Ziel, urbane Räume so zu gestalten, dass sie Niederschlagswasser auffangen und im Wasserkreislauf halten sowie gegebenenfalls nutzbar machen können.
So können Freiräume und Stadtgrün im Fall von Starkniederschlägen Wasser zurückhalten, versickern und somit Überschwemmungen, aber auch Hitze und Trockenheit entgegenwirken. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), betont dazu:
„Die Gestaltung von Städten mit mehr Grün und mehr Wasser erhöht nicht nur ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Starkregen, Hitze und Trockenheit, sondern fördert Gesundheit und Wohlbefinden ihrer Anwohner*innen und steigert somit die Lebensqualität aller Bevölkerungsgruppen.“
Herausforderungen und Lösungen für die flächendeckende Anwendung
Immer mehr Kommunen sind bereits auf dem Weg zur Schwammstadt: Sie legen Ziele fest, beschließen Strategien, setzen Maßnahmen um oder fördern die Umsetzung durch private Akteure. Dennoch stehen einer flächendeckenden Anwendung rechtliche, organisatorische und finanzielle Hemmnisse im Wege.
Mögliche Lösungsansätze zum Abbau von Barrieren:
- Frühzeitigere Einbindung von Fachämtern und Kommunalbetrieben in Planungsverfahren.
- Einrichtung themenbezogener Arbeitsgruppen oder Gremien.
- Systematische Erstellung lokaler Klimaanpassungskonzepte auf Basis von Risikoanalysen.
Politikinstrumente für klimaresiliente Städte
Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Länder nun, dafür Sorge zu tragen, dass auf Ebene der Landkreise und Kommunen konkrete Maßnahmenpläne entstehen. Ergänzend schlägt das UBA in der Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ folgende Schwerpunkte vor:
- Ressourcennutzung: Niederschlagswasser lokal stärker nutzen und im Wasserhaushaltsgesetz verankern.
- Baugesetzbuch: Integration der Begriffe „grün-blaue Infrastruktur“ und Schwammstadtmaßnahmen zur Minderung von Klimarisiken.
- Private Beteiligung: Schaffung von Anreizen für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen.
Blick in die Zukunft: Forschung und EU-Richtlinien
Langfristige Veränderungen erfordern verbesserte Datengrundlagen sowie quantitative Kennwerte für grün-blaue Infrastrukturen. Auch auf europäischer Ebene rückt das Thema in den Fokus: Die in Überarbeitung befindliche EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht vor, dass Kommunen in Abwassermanagementplänen grün-blauen Infrastrukturmaßnahmen den Vorrang einräumen.
Gleichzeitig bleiben Forschungsfragen offen, etwa zur Verbreitung von Best-Practice-Beispielen oder der Verbindung von Städten mit ihrem Umland. Diese Aspekte werden aktuell unter anderem im UBA-Projekt „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ untersucht.
