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Stellungnahme des Industrieverband Garten (IVG) e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes

Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes abgegeben. Der Verband befürwortet die Harmonisierung innerhalb Europas, kritisiert aber einige geplante Neuregelungen.

IVG-Positionen zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes

Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes abgegeben. Rund ein Drittel der 125 Mitgliedsfirmen des Verbandes sind Hersteller und Vertreiber von Produkten zur Pflanzenpflege, zum Pflanzenschutz sowie zur Pflanzenstärkung und -ernährung für den Endverbraucher im Gartenbau und im Einzelhandel. Diese Unternehmen sind von den geplanten Neuregelungen des Pflanzenschutzgesetzes direkt betroffen.

Der Verband befürwortet die Zielsetzung, durch die Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes eine stärkere Harmonisierung innerhalb Europas zu erreichen und Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. In der Vergangenheit wurden in diesem Bereich erhebliche Missstände festgestellt.

Forderungen und Kritikpunkte des IVG

Grundsätzlich plädiert der IVG für die explizite Einbindung des Internetvertriebs von Pflanzenschutzmitteln in die gesetzlichen Anforderungen. Zudem fordert der Verband die Einführung eines Straftatbestands zur Vorbeugung des illegalen Vertriebs dieser Produkte. Verschärfende Regelungen, wie ein Weiterbildungsgebot für sachkundige Personen, werden als unbegründet angesehen, sofern diese die etablierten, sachkundeorientierten Vertriebswege zusätzlich belasten.

Bereits in der Vergangenheit wurden sachkundige Personen von den Mitgliedsfirmen intensiv geschult, um den Anforderungen bei der Produktabgabe gerecht zu werden. Sollten neue Kennzeichnungsanforderungen für den Haus- und Gartenbereich eingeführt werden, sind angemessene Übergangsvorschriften erforderlich. Diese sollen sicherstellen, dass bereits in Verkehr gebrachte Produkte weiterhin vertrieben werden können.

Der Verband setzt sich zudem für den Erhalt von Pflanzenstärkungsmitteln im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes ein, wie es der Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes vorsieht. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die neue Definition, die sich allein auf die allgemeine Gesunderhaltung der Pflanze konzentriert, kein geeignetes Abgrenzungskriterium darstellt. Besonders kritisch sieht der IVG die neue Zuständigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei irreführender Kennzeichnung von Pflanzenstärkungsmitteln.

Die Systematik des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass der Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes entweder durch die Länder oder den Bund erfolgt, nicht aber durch Bund und Länder gemeinsam. Dies soll eine sogenannte Mischverwaltung ausschließen. Nach Auffassung des Verbandes liegen keine Gründe vor, die eine Ausnahme im Pflanzenschutzgesetz rechtfertigen würden.

30.07.2011

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