Verbände und Organisationen

ZVG begrüßt Senkung der Versicherungssteuer für Dürreversicherungen

Das Bundesfinanzministerium senkt die Versicherungssteuer auf Dürreversicherungen von 19 % auf 0,03 %. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt diese Maßnahme, fordert aber weitere Unterstützung für gärtnerische Betriebe.

ZVG fordert weitere Unterstützung für gärtnerische Betriebe

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Versicherungssteuer auf Dürreversicherungen von 19 % auf 0,03 % zu senken. Diese Maßnahme wird vom Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) positiv aufgenommen.

Eine wichtige Forderung für die gärtnerischen Betriebe wird damit erfüllt. Der Witterungsverlauf der letzten zwei Jahre hat den Betrieben einen Vorgeschmack darauf gegeben, was auf sie künftig zukommen kann. Die Unternehmer seien bereit, sich in Eigenverantwortung um Vorsorge zu kümmern. Das zeige nicht zuletzt eine Ad-hoc-Umfrage unter den Betrieben im vorigen Sommer. Allerdings sei man auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ angewiesen.

Der ZVG begrüßt zudem die Entschließungsanträge von Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrat, die eine Unterstützung betrieblicher Maßnahmen im Risikomanagement vorsehen. Kritisch merkt der Verband an, dass diese Anträge bislang ausschließlich Landwirte beziehungsweise land- und forstwirtschaftliche Betriebe nennen und gärtnerische Betriebe nicht explizit berücksichtigen.

Forderung nach steuerfreier Risikoausgleichsrücklage

Der ZVG betont, dass die politischen Verantwortlichen über die aktuelle Maßnahme hinausgehen sollten. Ein wichtiges Instrument im Risikomanagement bleibt für den Verband eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage (RAR). Hierzu hatte der ZVG bereits Anfang des Jahres ein Konzept vorgestellt, das von der Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbH (GUB) entwickelt wurde.

Entgegen dem Vorschlag von Bayern und Baden-Württemberg fordert der ZVG, dass die Auflösung der Rücklage im Schadensfall steuerfrei sein muss. Andernfalls wären die betroffenen Betriebe doppelt belastet.

Hintergrund der Dürreversicherung

Nach dem Dürresommer 2018 forderten Branchenverbände und mehrere Bundesländer wiederholt eine Absenkung des Versicherungssteuersatzes für das Risiko Dürre auf 0,03 %. Diese Forderung wurde auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unterstützt. Die Entscheidung lag letztlich beim Bundesfinanzministerium. Der gesenkte Steuersatz gilt bereits für Risiken wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen.

Im Entschließungsantrag von Bayern und Baden-Württemberg wird zudem die Prüfung einer steuerlich begünstigten Ernteausfall- und Klimagefahrenrücklage für Betriebe mit nachweisbarer betrieblicher Risikovorsorge angeregt. Bei der Bildung zweckgebundener Rücklagen zur Absicherung witterungsbedingter Risiken sollen landwirtschaftliche Unternehmen durch steuerliche Anreize unterstützt werden. Die Versteuerung soll dabei bei der Auflösung der Rücklage erfolgen.

07.06.2019

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