Erleichterungen für den Garten- und Landschaftsbau
Das EU-Parlament hat nach Beratungen neue Regelungen zur Tachographenpflicht für Transporter verabschiedet. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) hatte sich im Vorfeld gemeinsam mit dem deutschen Handwerk und der Bauwirtschaft kritisch zu den ursprünglichen Plänen geäußert und Nachbesserungen gefordert. Der nun gefundene Kompromiss beinhaltet eine Neuregelung des Ausnahmeradius bei der Tachographenpflicht.
Für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus ergeben sich Verbesserungen. Eine generelle Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen konnte abgewendet werden. Solche Transporter werden im GaLaBau in der Regel im Werkverkehr eingesetzt und sind somit von der europäischen Regelung nicht betroffen. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bleiben von der Tachographenpflicht ausgenommen, sofern sie in einem Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz eingesetzt werden und das Führen des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Der bisherige Radius betrug 100 Kilometer.
Die Ausweitung der Ausnahme auf 150 Kilometer bedeutet für die Unternehmen des GaLaBaus eine erhebliche Erleichterung im betrieblichen Alltag. Ich freue mich, dass damit eine langjährige Forderung des BGL von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgegriffen wurde.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Als Nächstes wird der Europäische Rat seinen „gemeinsamen Standpunkt“ festlegen. Anschließend kann das Europäische Parlament diesen Standpunkt ändern oder ablehnen.
Da die Position des Europäischen Parlaments weitgehend der Position der Mitgliedsstaaten entspricht, gehen wir davon aus, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
