Organisation und Verwaltung

Tarifabschluss im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau erzielt

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und die IG BAU haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Dieser bringt Lohnerhöhungen und Planungssicherheit für die Branche.

Neue Vereinbarung sichert Lohnerhöhungen und Planungssicherheit

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die GaLaBau-Branche geeinigt. Die Vereinbarung wurde nach drei Verhandlungsrunden erzielt und hat eine Laufzeit von 20 Monaten.

Der neue Tarifvertrag beginnt am 1. Februar 2016 und endet am 30. September 2017. Die bis zum 31. Januar 2016 gültigen Löhne und Gehälter bleiben bis zum 31. März 2016 bestehen. Ab dem 1. April 2016 erhalten gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte eine Erhöhung von 3 Prozent. Eine weitere Erhöhung von 1,5 Prozent tritt zum 1. April 2017 in Kraft.

Nach intensiven und schwierigen, aber fairen Verhandlungen sind beide Tarifparteien aufeinander zugegangen und haben eine belastbare Einigung für die Branche des Garten- und Landschaftsbaus erzielen können. Mit dem neuen Entgelttarif beteiligen wir die Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung der Betriebe, gleichzeitig ist aber auch sichergestellt, dass unsere Betriebe für die nächsten knapp zwei Jahre Planungssicherheit und gleichwohl wirtschaftlichen Spielraum für Investitionen haben.

Dies erklärte Egon Schnoor, Verhandlungsführer des BGL und Vorsitzender des Tarifausschusses. Er betonte, dass die Arbeitgeberseite in den Verhandlungen bis an die Belastungsgrenze der Firmen gegangen sei. Trotz einer insgesamt guten wirtschaftlichen Lage im GaLaBau gebe es Unterschiede in den Renditen der Betriebe und in den verschiedenen Sparten der Branche. Diese Aspekte seien in den Tarifverhandlungen berücksichtigt worden.

Ein weiteres Thema der Tarifgespräche war die Integration von Flüchtlingen. Die Tarifparteien waren sich einig, dass hierfür tragfähige Lösungen entwickelt werden müssen. Sie vereinbarten, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um Flüchtlingen den Zugang zum branchenspezifischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Ausbildungsvergütungen waren nicht Teil dieser Tarifverhandlungen. Der geltende Tarifvertrag für die Ausbildungsvergütungen läuft am 31. Juli 2017 aus. Die Lohn- und Gehaltstarifverträge im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind erstmalig zum 30. September 2017 kündbar.

02.03.2016

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