Neue Einstufung von Pflanztöpfen als Produktionsmittel
Das Europäische Parlament hat in erster Lesung einem Entwurf der neuen Verpackungsverordnung zugestimmt, der eine wesentliche Änderung für Baumschulen mit sich bringen könnte. Demnach sollen Töpfe künftig nicht mehr als Verpackung, sondern als Produktionsmittel eingestuft werden. Diese Neudefinition hätte zur Folge, dass Töpfe nicht mehr kostenpflichtig lizenziert werden müssten.
Für die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, insbesondere Baumschulen, würde dies eine erhebliche Entlastung bedeuten. Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V., betont die potenziellen Vorteile:
„Wenn auch der EU-Rat dieser Änderung zustimmt, wäre das nicht nur eine Kostenersparnis für unsere Mitgliedsbetriebe, dies würde auch den gewaltigen Bürokratieaufwand für die Betriebe deutlich reduzieren. Diese müssen schon ab der ersten verkauften Pflanze die Töpfe zählen und wiegen.“
Der BdB sieht in dieser Entwicklung einen Erfolg seiner Lobbyarbeit auf europäischer Ebene, die über den European Nurserystock Association (ENA) erfolgte. Auf nationaler Ebene hatte der BdB zuvor versucht, eine Bagatellgrenze für Töpfe zu etablieren, wie sie in anderen EU-Mitgliedsländern existiert. Dieser Vorschlag fand jedoch weder im Bundesrat noch in der Entbürokratisierungskommission der Bundesregierung eine Mehrheit.
Die endgültige Entscheidung hängt nun von der Zustimmung des EU-Rates ab. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Rat positionieren wird und ob die Bundesregierung die neue Definition ohne verschärfende nationale Sonderregelungen übernehmen wird.
