Hochwasserschutz, Naturschutz

Umfassender Hochwasserschutz für Hofkirchen

Der Markt Hofkirchen wird künftig vor den Auswirkungen eines hundertjährlichen Hochwassers geschützt sein. Anlässlich des Richtfestes für das neue Schöpfwerk in Hofkirchen wurden Details zum Gesamtprojekt bekannt gegeben, das ökologische Maßnahmen mit technischen Schutzbauten verbindet.

Details zum Hochwasserschutzprojekt in Hofkirchen

Der Markt Hofkirchen wird künftig vor den Auswirkungen eines hundertjährlichen Hochwassers geschützt sein. Dies wurde anlässlich des Richtfestes für das neue Schöpfwerk in Hofkirchen bekannt gegeben.

Das Gesamtprojekt „Hochwasserschutz Hofkirchen“ verbindet ökologische Maßnahmen mit technischen Schutzbauten. So wird der Fischerwiesengraben ökologisch aufgewertet, um neue Lebensräume für Tiere zu schaffen. Ergänzend dazu sind umfangreiche Pflanzungen vorgesehen.

Das neue Schöpfwerk ist ein zentraler Bestandteil der Gesamtmaßnahme. Parallel dazu erfolgen die Erhöhung der Deiche, der Bau einer Schutzmauer, die Anhebung der Staatsstraße 2125 sowie die Errichtung eines neuen Pegelhauses. Allein die Kosten für das Schöpfwerk belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts betragen 6,6 Millionen Euro. Diese werden zu gleichen Teilen von Bund, Bayern und der Europäischen Union getragen, wobei jeder Partner 2,2 Millionen Euro beisteuert. Die Marktgemeinde Hofkirchen beteiligt sich ebenfalls an den Kosten, hauptsächlich durch die Erbringung von Unterhaltsleistungen.

Die bayerische Staatsregierung verfolgt seit Jahren den konsequenten Ausbau des Hochwasserschutzes im Freistaat. Die Bedeutung wirksamer Schutzmaßnahmen angesichts des Klimawandels wird dabei hervorgehoben.

Wirksamer Hochwasserschutz ist und bleibt angesichts des Klimawandels eine wichtige Zukunftsaufgabe für Bayern.

Im Rahmen des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms investiert der Freistaat Bayern von 2001 bis 2020 insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Davon wurden bereits rund 1,4 Milliarden Euro investiert.

Obwohl staatlicher Hochwasserschutz die Gefahren erheblich mindern kann, ist eine vollständige Verhinderung von Schäden nicht immer möglich. Daher wird für Bewohner überschwemmungsgefährdeter Gebiete die Eigenvorsorge, beispielsweise durch Rücklagen oder eine Elementarschadenversicherung, als unverzichtbar erachtet.

09.05.2011

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