Naturschutz

IPCC erstellt Sonderbericht zur 1,5-Grad-Erwärmung

Der Weltklimarat (IPCC) hat beschlossen, einen Sonderbericht zu den Auswirkungen einer Erderwärmung um 1,5 Grad Celsius zu erstellen. Dieser soll klären, welche Treibhausgasemissionen unter dieser Bedingung noch möglich wären. Die Veröffentlichung ist für 2018 geplant.

Hintergrund und Ziel des Sonderberichts

Die Vollversammlung des Weltklimarats (IPCC) hat in Nairobi beschlossen, einen Sonderbericht zu den Auswirkungen einer Erderwärmung um 1,5 Grad Celsius zu erstellen. Dieser Bericht soll auch klären, welche Treibhausgasemissionen unter dieser Bedingung noch möglich wären. Die Veröffentlichung ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

Das im Dezember 2015 in Paris verabschiedete globale Klimaschutzabkommen legt eine völkerrechtlich verbindliche Obergrenze von 2 Grad Erderwärmung fest. Darüber hinaus sind Anstrengungen zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad vorgesehen. Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention haben den IPCC gebeten, den wissenschaftlichen Sachstand für eine 1,5-Grad-Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen.

Der Sonderbericht soll wissenschaftliche Informationen über die Folgen einer Erwärmung um 1,5 Grad sowie über die damit vereinbaren Treibhausgasemissionen liefern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt in diesem Kontext die Grundlagenforschung, Modellentwicklung und Infrastrukturen zur Gewinnung der benötigten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dazu gehören Programme zu Wolken- und Niederschlagsprozessen im Klimasystem sowie die Entwicklung von Modellsystemen für mittelfristige regionale Klimaprognosen und extreme Wetterausprägungen in der Atmosphäre.

Weitere Sonderberichte und Struktur des IPCC

Die Vollversammlung des IPCC hat zudem entschieden, bis 2020 zwei weitere Sonderberichte zu den Themen Ozeane und Eisgebiete sowie Landsektor zu erstellen. Ein Sonderbericht zum Thema Städte ist für die Zeit nach 2022 geplant. Über die Struktur dieser Berichte wird das IPCC-Plenum in den kommenden Monaten auf Grundlage eines Expertendialogs entscheiden. Die Arbeit der Autoren, an der auch deutsche Experten beteiligt sein werden, beginnt 2017.

Als Institution der Vereinten Nationen liefert der IPCC wissenschaftliche Grundlagen für politische Entscheidungen, ohne konkrete Lösungswege oder politische Handlungsempfehlungen vorzuschlagen. Der nächste Hauptbericht des IPCC, der Sechste Sachstandsbericht, wird in den Jahren 2021/22 erscheinen. Prof. Hans-Otto Pörtner ist als Ko-Vorsitzender der IPCC-Arbeitsgruppe zu Folgen, Anpassung und Verletzlichkeit maßgeblich beteiligt. Die Geschäftsstelle dieser IPCC Arbeitsgruppe II wird durch das BMBF finanziert.

16.04.2016

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