Details zur Interessenbekundung für Projektförderung
Für bestimmte Projekte besteht die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Projektförderung (Zuwendung). Institutionen oder Unternehmen mit einem begründeten inhaltlichen Eigeninteresse an einem oder mehreren Forschungsprojekten können ihr Interesse bis zum 15. Januar 2014 schriftlich beim Umweltbundesamt anmelden. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Die online genannten Projektthemen sind für Interessenten einsehbar. Bei der Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
- das Forschungsthema und die Forschungskennzahl (FKZ) gemäß Übersicht,
- ein Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für das betreffende Thema, beispielsweise durch einschlägige Arbeiten oder wissenschaftliche Veröffentlichungen,
- Informationen zur personellen und technischen Kapazität, zum Eigeninteresse und zur möglichen Finanzierungsbeteiligung.
Das UBA weist darauf hin, dass Interessenanmeldungen für jedes einzelne Vorhaben getrennt einzureichen sind, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Die zuständigen Fachgebiete des Amtes prüfen die Anmeldungen. Basierend auf dem bekundeten Interesse kann eine gesonderte Aufforderung zur formellen Antragstellung erfolgen. Eine Nichtberücksichtigung einer Interessenanmeldung wird vom Umweltbundesamt nicht gesondert mitgeteilt. Die Aufnahme eines Projekts in den Umweltforschungsplan 2014 bedeutet zudem nicht automatisch dessen tatsächliche Vergabe durch das UBA.