Ablehnung in Goch: Ein Wendepunkt für Urnenwälder?
Die Ablehnung eines Friedwald-Projekts in Goch am Niederrhein rückt die Diskussion um Urnenwälder erneut in den Fokus. Entscheidungsträger hinterfragen zunehmend nicht nur die ökologischen Aspekte, sondern auch die vertraglichen Beziehungen zwischen Kommunen und privaten Anbietern sowie die Auswirkungen auf bestehende Friedhöfe.
Im Fall von Goch wurde die Errichtung eines Friedwalds mehrheitlich im Rat abgelehnt. Die Debatten im Vorfeld spiegelten unterschiedliche Ansichten wider: Während einige die Notwendigkeit eines Urnenwaldes als zeitgemäße Bestattungsform betonten, da viele Menschen keine Zeit für Grabpflege hätten, verwiesen andere auf die bereits angespannte Situation der bestehenden kommunalen Friedhöfe. Es stellt sich die Frage, warum Kommunen Urnenwälder zulassen, während ihre eigenen Friedhöfe zunehmend ungenutzt bleiben und finanzielle Probleme verursachen.
Bestehende Friedhöfe bieten oft ungenutztes Potenzial. Leerflächen könnten durch neue Friedhofskonzepte belebt werden, die dem Zeitgeist entsprechen. Ein Beispiel hierfür sind anspruchsvoll gestaltete Gemeinschaftsgrabanlagen zu fairen Preisen ohne Verpflichtung zur Grabpflege. Solche Angebote etablieren sich in immer mehr Gemeinden und kommen den bestehenden Friedhöfen zugute. Auch das Konzept der „Naturbestattung“, das oft von Urnenwaldanbietern beansprucht wird, ist keine neue Erfindung. Viele Friedhöfe ermöglichen bereits Bestattungen in naturnahen Bereichen, da sie sich oft in einem natürlichen Umfeld befinden und entsprechend gestaltet sind.
Ein jüngstes Urteil in Frankfurt, das einen Urnenwaldanbieter und einen freien Landschaftsarchitekten betraf, lässt zudem die Frage offen, ob Urnenwälder nicht eher eine Gefahr für die Umwelt darstellen könnten. Die politische Entscheidung für einen Urnenwald löst die finanziellen Probleme der Friedhöfe in den Gemeinden nicht.
Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Gebühren auf den bestehenden Friedhöfen weiter erhöht werden müssen, da noch mehr Verstorbene dort nicht mehr beigesetzt werden. Hinzu kommt das künstliche Vertragskonstrukt zwischen Kommune und privatem Anbieter, bei dem die Kommune als Betreiber und der private Anbieter als Verwaltungshelfer agiert. Hierbei sind Fragen der Gewinnbeteiligung, des Risikos für Folgekosten und der Verkehrssicherheit der Besucher zu klären, insbesondere angesichts oft langer Nutzungsdauern von bis zu 99 Jahren.
Es erscheint nicht sinnvoll, Gewinne durch privatwirtschaftlich orientierte Urnenwälder zu privatisieren und Verluste langfristig über benachteiligte Kommunen zu sozialisieren. Dies gilt insbesondere, da auf bestehenden Friedhöfen Potenziale vorhanden sind und immer mehr alternative Konzepte entwickelt werden. Eine solche Vorgehensweise würde auch die Hoheit der Kommune über den Friedhof sichern. Die Zulassung eines Urnenwaldes stellt oft nur eine kurzfristige und möglicherweise bequemere Lösung dar. Die Entscheidung in Goch ist daher bemerkenswert, da die Politik sich nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Argumenten gegen das Projekt aussprach, obwohl die Verwaltung eine andere Empfehlung gegeben hatte.
Die Argumente von Bestattern, Steinmetzen und Friedhofsgärtnern, die täglich mit Trauernden und Hinterbliebenen in Kontakt stehen, wurden in dieser Diskussion ebenfalls berücksichtigt. Sie hatten sich gegen das Konzept ausgesprochen und dabei insbesondere auf das Potenzial und die Bedeutung der bestehenden Friedhöfe hingewiesen.