Beregnung und Bewässerung

Trockenheit im April: Herausforderungen für den Garten- und Landschaftsbau

Die anhaltende Trockenheit im April beeinträchtigt die Vegetation erheblich. Besonders Neupflanzungen und Neuansaaten sind betroffen, was erhebliche Mehraufwendungen für Bewässerung und Schutzmaßnahmen erfordert. Eine Besserung ist nicht in Sicht.

Auswirkungen der Trockenheit auf Neupflanzungen und Grünflächen

Die anhaltende Trockenheit im April hat die Vegetation in Deutschland erheblich beeinträchtigt. Eine Besserung der Situation ist auch für den Mai nicht absehbar.

Hanns-Jürgen Redeker, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), weist darauf hin, dass insbesondere Neupflanzungen und Neuansaaten betroffen sind. Deren Pflege erfordert derzeit erhebliche Mehraufwendungen durch Bewässerungen und andere Schutzmaßnahmen in den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus. Trocken- oder Hitzeschäden können sogar zum vollständigen Ausfall von Pflanzen führen.

Die Rasenflächen, Stauden, Sträucher und Bäume in Gärten und Parkanlagen sind bereits sehr weit entwickelt. Es ist jedoch eindeutig zu trocken - wir brauchen dringend Niederschläge oder Beregnungsgaben für die Ansaaten, Pflanzungen und alle sonstigen Grünflächen.

April 2011: Einer der trockensten Aprilmonate seit 1881

Der April 2011 war außergewöhnlich warm, trocken und sonnenreich, ähnlich den Jahren 2007 und 2009. Mit drei bis fünf Grad über dem Durchschnitt war er der zweitwärmste April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Nennenswerte Niederschläge gab es nur an wenigen Tagen. Bundesweit fielen rund 22 Liter Niederschlag pro Quadratmeter (l/m²), was lediglich 38 Prozent des Solls von 58 l/m² entspricht. Damit zählt der Monat zu den zehn trockensten Aprilmonaten seit 1881. In einigen Bundesländern kam es bereits zu Wald- und Graslandbränden.

Pflanzen können nur durch Zusatzbewässerung vor bleibenden Schäden bewahrt werden. Für Gartenbesitzer und Betreiber von Grünflächen bedeutet dies, dass der Pflanzenbestand nur mit einer Zusatzbewässerung, gegebenenfalls auch durch Regenwasser aus Zisternen, erhalten werden kann. Eine regelmäßige, automatisch gesteuerte Zusatzbewässerung kann den Werterhalt der Grünflächen sichern und den Gießaufwand reduzieren.

Unabhängig davon, ob die Bewässerung manuell, teilweise oder vollautomatisch erfolgt, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die oberste Regel beim Wässern lautet: lieber selten, aber dafür lange. Rasenflächen, Beete oder Kübelpflanzen müssen durchdringend mit Wasser versorgt werden. Oberflächliches Wässern führt zu hoher Verdunstung und unzureichender Wasserverfügbarkeit für die Pflanzen. Das Wasser sollte lange und direkt an der Pflanze ankommen. Balkon- oder Terrassenpflanzen in Kübeln benötigen häufigere Bewässerung als Gartenpflanzen, da das Substrat in den Gefäßen begrenzt ist und Wasser kaum gespeichert werden kann.
  • Die geringste Verdunstung und der größte Nutzen für die Pflanzen lassen sich durch Bewässerung in den frühen Morgenstunden erzielen. An heißen Sommertagen sollte tagsüber nicht bewässert und keinesfalls von oben beregnet werden, da Wassertropfen auf den Blättern wie ein Brennglas wirken und Schäden verursachen können.
  • Die Bewässerung am Abend ist ebenfalls nicht vorteilhaft. Insbesondere Rasenflächen sollten nach dem Bewässern rasch abtrocknen können, um die Entstehung von Pilzkrankheiten zu vermeiden.

Auftraggeber über notwendiges Wässern der Vegetation informieren

Redeker rät Fachbetrieben, Auftraggeber, die nicht über das erforderliche Fachwissen zum Wässern verfügen, unbedingt schriftlich über die Notwendigkeit einer ausreichenden Bewässerung zu informieren. Dies gilt auch für bereits abgenommene Anlagen, die sich noch in der Frist für Mängelansprüche befinden.

Da es schnell zu Schäden kommen kann, ist unverzügliches Handeln notwendig. Es muss eine schnelle Entscheidung des Auftraggebers herbeigeführt werden. Lehnt der Auftraggeber das erforderliche Wässern ab, so trägt er das Risiko möglicher Schäden.

Das Wässern und weitere Schutzmaßnahmen zur Abwendung von Trocken- und Hitzeschäden gehören zu den Leistungen, die der Auftraggeber zu vergüten hat. Sofern hierzu keine vertraglichen Regelungen existieren, sind diese Arbeiten vor der Ausführung zu vereinbaren und deren Vergütung festzulegen.

Kann eine Entscheidung des Auftraggebers kurzfristig nicht herbeigeführt werden, sollte der Auftragnehmer prüfen, ob er auch ohne Auftrag Bewässerungsgänge (zum Beispiel zur Vermeidung des unabwendbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstandes) ausführt.

In solchen Fällen sind alle Maßnahmen genau zu dokumentieren und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Auch hier hat der Auftraggeber die Leistungen zu vergüten.

Redeker fasst zusammen:

Alle Leistungen der Betriebe des GaLaBaues zur Abwendung von Hitze- und Trockenschäden sind auch durch den Auftraggeber zu vergüten, sofern er über die Notwendigkeit vorher informiert wurde und der Vergütungsanspruch angemeldet wurde.

Im Vergleich zu den Kosten für den Ersatz komplett eingegangener Pflanzungen dürften sich die Kosten für die Bewässerung in der Regel eher an der unteren Grenze bewegen.

06.05.2011

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