Dünger und Substrate

Verhandlungen zum Düngegesetz: Stoffstrombilanzierung entscheidend für Gewässerschutz

Die ausgesetzten Verhandlungen zum Düngegesetz gefährden den Gewässerschutz. DWA und DVGW fordern die Beibehaltung der Stoffstrombilanzierung, um nachhaltigen Schutz von Grund- und Oberflächenwasser zu gewährleisten und ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.

Rückschlag für den Gewässerschutz: Verhandlungen ausgesetzt

Die ausgesetzten Verhandlungen zur Verabschiedung des Düngegesetzes stellen einen Rückschlag für den Gewässerschutz dar. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) betonen die Notwendigkeit, die von der Landwirtschaft abgelehnte Stoffstrombilanzierung als integralen Bestandteil des Düngegesetzes beizubehalten. Nur so könne ein nachhaltiger Schutz des Grund- und Oberflächenwassers gewährleistet werden.

Die Gespräche im Vorfeld des Vermittlungsausschusses, die darauf abzielten, noch im Januar einen Konsens zur Änderung des Düngerechts zu erzielen, wurden für gescheitert erklärt. Dies verzögert die Verabschiedung des Düngegesetzes vor den Neuwahlen erheblich. DWA und DVGW, als technisch-wissenschaftliche Spitzenverbände der Wasserwirtschaft, fordern eine rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen. Andernfalls drohe ein erheblicher Zeitverlust zum Nachteil der Landwirtschaft und des Gewässerschutzes. Zudem besteht weiterhin das Risiko der Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland aufgrund der unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie über 30 Jahre hinweg.

DWA und DVGW warnen eindringlich vor einer Streichung der Stoffstrombilanzierung. Die Stoffstrombilanzverordnung zielt darauf ab, die regional weiterhin hohe Nitratbelastung der Gewässer aus der Landwirtschaft durch die Begrenzung zulässiger Stickstoffüberschüsse spürbar zu reduzieren. Sie basiert auf einem etablierten Bilanzierungsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe und ermöglicht in Verbindung mit Kontrollwerten eine verursachergerechte Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Dabei gewährt sie Landwirten größtmögliche Freiheiten bei der Flächenbewirtschaftung.

Eine ersatzlose Streichung der Stoffstrom- oder Nährstoffbilanz, wie vom Agrarausschuss des Bundesrates angeregt, würde den Gewässerschutz gefährden und das Nitratproblem nicht lösen.

Notwendig ist die Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung.

Das enge Zeitfenster der laufenden Legislaturperiode ist nach Ansicht der Verbände kein Argument für einen Verzicht auf die Stoffstrombilanzierung. Praktikable Vorschläge zur Weiterentwicklung der Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten betrieblichen Nährstoffbilanzierung, die auch dem Schutz der Gewässer und Trinkwasserressourcen dienen, liegen der Bundesregierung seit Ende 2021 vor. Diese sind in der Bundestagsdrucksache „Bericht über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung (BT-Drs. 20/411)“ enthalten.

Das Expertenpapier schlägt unter anderem eine Staffelung zulässiger Bilanzüberschüsse vor, die sich am Viehbesatz beziehungsweise dem innerbetrieblichen Anfall an organischem Stickstoff orientiert (sogenannter Vorschlag II). Diese Vorschläge kommen den im DVGW- und DWA-Regelwerk definierten Zielvorgaben für aus Gewässerschutzsicht tolerierbare Stickstoffüberschüsse nahe.

Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft spricht sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung aus. DVGW und DWA unterstützen diese Vorschläge. In Kombination mit einem flächendeckenden Wirkungsmonitoring könnten zusätzliche Möglichkeiten zur Verschlankung des Düngerechts und zur Bürokratieentlastung für landwirtschaftliche Betriebe entstehen, beispielsweise durch eine Reduzierung von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

16.01.2025

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