Naturschutz

Menschliches Handeln verschärft Hochwassergefahr

Das Ausmaß jüngster Hochwasserkatastrophen ist maßgeblich auf menschliches Handeln zurückzuführen, so Prof. Beate Jessel vom BfN. Neben dem Klimawandel tragen Gewässerbegradigungen und der Verlust natürlicher Auen zur erhöhten Hochwassergefahr bei. Jessel plädiert für einen verstärkten vorsorgenden Hochwasserschutz durch Renaturierung.

BfN fordert verstärkten vorsorgenden Hochwasserschutz durch Renaturierung von Gewässern und Auen

Das Ausmaß jüngster Hochwasserkatastrophen ist nach Einschätzung von Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), maßgeblich auf menschliches Handeln zurückzuführen. Neben dem Klimawandel tragen insbesondere Gewässerbegradigungen und der Verlust natürlicher Auen zur erhöhten Hochwassergefahr bei. Anlässlich eines Vortrags im Deutschen Museum München plädierte Jessel für einen verstärkten vorsorgenden Hochwasserschutz.

Dieser erfordert die Rückverlegung von Deichen, um Flächen für die Renaturierung begradigter Fließgewässer und Flussauen zu schaffen. Im Fokus des Vortrags stand die Frage nach dem Einfluss des Menschen auf das Naturereignis Hochwasser und die Prävention künftiger Schäden.

„Dazu besteht in den Bereichen Gewässerrenaturierung, Rückgewinnung von Auen und angepasste Landnutzung großer Handlungsbedarf“, erklärte Beate Jessel.

Viele Betroffene mussten nach den Ereignissen von 2002 und 2013 erneut feststellen, dass die Bebauung und intensive Nutzung ehemaliger Auen in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich zur Höhe der Schäden beigetragen hat.

Die scheinbare Sicherheit hinter Deichen führt dazu, dass Hochwasser nicht mehr als unmittelbare Gefahr wahrgenommen wird. Doch wenn große Überflutungen nicht mehr nur alle 100 Jahre, sondern wesentlich häufiger auftreten, sind viele entlang der Flüsse errichtete Bau- und Gewerbegebiete, die in tiefen Lagen liegen, besonders gefährdet. Neubauten wurden oft nicht hochwasserangepasst errichtet, da weder bei privaten noch bei öffentlichen Bauten konsequent auf Eigenvorsorge geachtet wurde.

„Nach den letzten Hochwasserereignissen ist der Bau hochwertiger Objekte in riskanten Lagen fortgesetzt worden und die Schadenspotenziale haben dadurch weiter zugenommen – entgegen der Zielrichtung des Gesetzgebers“, so Beate Jessel.

Obwohl bereits 2005 das Bau- und Wasserrecht infolge des Elbehochwassers 2002 geändert wurde, um das Schadenspotenzial in Überschwemmungsgebieten zu verringern, wurden diese Ziele nicht konsequent umgesetzt.

Um die Schäden künftiger Hochwasser nicht weiter zu subventionieren, sind gezielte Anreize für eine hochwasserangepasste Bauweise bei der Wiedererrichtung von Gebäuden und Infrastruktur notwendig, insbesondere bei staatlichen Förderungen der Aufbauhilfe. Die Aufbauhilfen von 2002 und 2013 beliefen sich auf insgesamt 15 Milliarden Euro. Investitionen in vorbeugenden Hochwasserschutz bieten zudem Vorteile für den Natur- und Klimaschutz und sind langfristig hoch rentabel sowie volkswirtschaftlich sinnvoll.

Die großen Hochwasser der letzten zwei Jahrzehnte haben gezeigt, dass technischer Hochwasserschutz allein nicht ausreicht. Wesentliche Bausteine zur Vorsorge sind die Rückgewinnung von Flussauen und Maßnahmen in der Fläche. Es geht dabei nicht um ein „Entweder-oder“, sondern um ein „Sowohl-als-auch“, also um bessere Deiche, mehr Auen und angepasste Landnutzungen.

Der Auenzustandsbericht des BfN von 2009 belegt den weitreichenden Auenverlust an deutschen Flüssen: Zwei Drittel der ehemaligen Überschwemmungsgebiete sind durch Deichbau verloren gegangen. An großen Flüssen wie Rhein, Donau und Elbe beträgt der Verlust streckenweise über 80 Prozent. Dies hat gravierende Folgen. So erreicht die Hochwasserwelle der Donau aufgrund des erheblichen Auenverlustes und von Flussbegradigungen die Stadt Passau zweieinhalb Tage früher und mit einem höheren Hochwasserscheitel als vor dem Deichbau, was die Hochwassergefahr verschärft.

„Deiche sind zum Schutz von Siedlungen wichtig, dürfen jedoch nicht alleine stehen, da sie das Problem oft nur flussabwärts verlagern“, erklärte Jessel.

Ein Beispiel für einen anderen Ansatz ist die Deichrückverlegung in der Lenzener Elbtalaue, eine der größten Maßnahmen dieser Art in Deutschland. Mit Unterstützung des Förderprogramms „Chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ wurde an der brandenburgischen Elbe eine Engstelle im Hochwasserschutz beseitigt und 420 Hektar Auenfläche hinzugewonnen.

Die Deichrückverlegung in Lenzen bewirkte während des Hochwassers im Sommer 2013 eine Absenkung des Hochwasserscheitels um bis zu 45 Zentimeter, was die Prognosen übertraf. Diese Senkung war über eine Länge von rund 30 Kilometern feststellbar und schützte auch die Ortschaft Schnackenburg. Günstig angeordnete Deichrückverlegungen können über die gesamte Länge der Flüsse zu einer wesentlichen Verbesserung des Hochwasserschutzes beitragen.

„Dass Deichrückverlegungen wie in der Lenzener Elbtalaue nicht nur den Hochwasserschutz verbessern, sondern gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel leisten, ist ein weiterer großer Pluspunkt solcher Maßnahmen“, erläuterte Prof. Beate Jessel.

Deutschland hat zahlreiche internationale und nationale Abkommen mit verbindlichen Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Klimaschutz verabschiedet. Die Synergien mit dem Hochwasserschutz gilt es verstärkt zu nutzen. Aufgrund aktueller Nutzungen ist eine Rückgewinnung von Auen nicht überall möglich. Nach Kenntnis des Bundesamtes für Naturschutz hat sich die natürlich durchströmte Auenfläche durch Deichrückverlegungen in den letzten 15 Jahren jedoch nur um etwa ein Prozent vergrößert.

23.01.2014

Zurück