Beetpflanzen und Gehölze

Gehölzpflege im Privatgarten: Regeln und Rücksicht auf tierische Bewohner

Die Pflege von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Privatgarten erfordert die Beachtung spezifischer Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz. Erfahren Sie, welche Regeln gelten und wie Sie auf tierische Bewohner Rücksicht nehmen.

Rechtliche Grundlagen und Unterscheidungen bei der Gehölzpflege

Die maßgeblichen Regelungen für den Gehölzschnitt im Privatgarten ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz. Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen Bäumen und Büschen. Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen, wie Privatgärten, dürfen prinzipiell ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dabei keine wild lebenden Tierarten gestört werden.

Anders verhält es sich bei Hecken, Sträuchern und lebenden Zäunen. Für diese Gehölzarten gilt ein Schutzzeitraum vom 1. März bis zum 30. September. In dieser Zeit ist das Roden oder eine starke Veränderung untersagt. Ausnahmen bestehen für den jährlichen Zuwachsschnitt sowie für Maßnahmen, die der Gesunderhaltung des Gehölzes dienen oder zur Verkehrssicherung notwendig sind. Auch hier ist stets auf brütende Vögel und andere Wildtiere Rücksicht zu nehmen.

Umgang mit tierischen Bewohnern

Wenn Gehölze von Tieren bewohnt werden, sind besondere Maßnahmen erforderlich. Bei brütenden Vögeln kann es ausreichen, den Schnitt oder die Fällung aufzuschieben, bis die Jungtiere flügge sind. Bei Arten wie dem Steinkauz in Baumhöhlen oder Fledermäusen kann ein Kompromiss notwendig sein. Dies kann bedeuten, einen zu fällenden Baum nur so weit zu stutzen, dass der hohle Stamm als Lebensraum erhalten bleibt, oder die Tiere umzusiedeln.

„Geprüfte Baumpfleger kennen sich mit Natur- und Artenschutzbelangen bestens aus und sind geübt darin, Tierarten und ihre Schlupfwinkel zu erkennen und die passenden Maßnahmen zu ergreifen.“

Dies betont Frank Rheinwald vom Fachverband geprüfter Baumpfleger, Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung.

Qualifizierte Baumpflege sichert den Erhalt

Der Begriff Baumpfleger ist rechtlich nicht geschützt. Um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen, empfiehlt sich die Wahl eines Mitgliedsbetriebs des Fachverbands geprüfter Baumpfleger e. V. Dieser Verband nimmt ausschließlich geprüfte Baumpfleger auf und fördert deren Weiterbildung durch eigene Veranstaltungen. Eine Betriebssuche ist online verfügbar.

Professionelle Baumpfleger tragen dazu bei, dass Bäume sich optimal entwickeln und lange gesund, attraktiv, sicher und funktionell bleiben. Dies geschieht unter anderem durch regelmäßige Aufbau- und Erhaltungsschnitte. Eine solche Fürsorge sichert den Bäumen ein langes Leben, steigert den Grundstückswert und ist in der Regel kostengünstiger als eine vorzeitige Fällung.

24.05.2021

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