Pflicht und Notwendigkeit von Warnkleidung
Im Garten- und Landschaftsbau ist der Einsatz von Warnkleidung in vielen Situationen unerlässlich, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Besonders bei Arbeiten in den frühen Morgenstunden, wie etwa beim Winterdienst, sorgt sie für die notwendige Sichtbarkeit im Dämmerlicht und schützt vor Unfällen.
Wann Warnkleidung Pflicht ist
Warnkleidung ist immer dann vorgeschrieben, wenn das Übersehenwerden ein Sicherheitsrisiko darstellt und andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten im fließenden Straßen- und Schienenverkehr sowie im innerbetrieblichen Verkehr, unabhängig von der Tageszeit.
Auch in an sich ungefährlichen Situationen kann Warnkleidung zur Pflicht werden, wenn schlechte Sichtverhältnisse durch Dunkelheit, Nebel, Schnee oder Regen die Sichtbarkeit stark beeinträchtigen.
Die richtige Auswahl und Trageweise
Damit Warnkleidung ihre Schutzwirkung entfalten kann, muss sie sich deutlich von der Arbeitsumgebung abheben. Bei Arbeiten in der Grünpflege oder bei Forstarbeiten empfiehlt sich daher orange-rote Warnkleidung.
Für eine volle Schutzwirkung ist das fachgerechte Tragen der Kleidung entscheidend. Die silbernen Reflexstreifen müssen aus jeder Perspektive gut sichtbar sein. Warnwesten und -jacken sind stets geschlossen zu tragen. Zudem dürfen Ärmel und Hosenbeine nicht hochgekrempelt werden, um die volle Reflexionsfläche zu erhalten.
Führungskräfte sind angehalten, ihre Beschäftigten im korrekten Tragen der Warnkleidung zu unterweisen.
