Büroorganisation und Verwaltung

Neuerungen 2022: Regelungen und Services für den GaLaBau

Das Jahr 2022 bringt wichtige Änderungen und Neuerungen für Unternehmen und Versicherte der BG BAU. Diese umfassen aktualisierte Regelungen, Veröffentlichungen und erweiterte Serviceangebote, die den GaLaBau betreffen.

Wichtige Änderungen und Neuerungen im Überblick

Das Jahr 2022 bringt verschiedene Änderungen und Neuerungen mit sich, die für Unternehmen und Versicherte der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) relevant sind. Diese umfassen neue Regelungen, aktualisierte Veröffentlichungen und erweiterte Serviceangebote.

Potenzielle Anerkennung von Schultererkrankungen als Berufskrankheit

Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Schulterbereich, die auf eine Läsion der Rotatorenmanschette hindeuten, können insbesondere Beschäftigte im Maler-, Stuckateur- oder Trockenbauhandwerk betreffen, die intensive Schleif- oder Überschultertätigkeiten ausführen. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten empfahl im Dezember 2021, diese Erkrankung neu in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Dieser Beschluss dient den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und Gutachtern bereits als Grundlage zur Prüfung gemeldeter Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann eine solche Erkrankung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.

Verbesserte Betreuung von Rehabilitanden durch das Teilhabestärkungsgesetz

Ab 2022 zielt das Teilhabestärkungsgesetz darauf ab, die Jobcenter und Arbeitsagenturen stärker in das Reha-Geschehen einzubinden und die Betreuung von Rehabilitanden zu verbessern. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Zugang zu sozialintegrativen Leistungen parallel zum Reha-Verfahren. Dies soll eine nachhaltige Eingliederung und soziale Teilhabe ermöglichen.

Anpassung der Sozialversicherungs-Rechengrößen

Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Die Bezugsgröße West bleibt unverändert bei 3.290 Euro/Monat. Die Bezugsgröße Ost wird auf 3.150 Euro/Monat angehoben, wodurch sich auch die Mindestgrenze des Jahresarbeitsverdienstes (Ost) ändert. Der Jahresarbeitsverdienst (JAV) umfasst Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall und dient als Berechnungsgrundlage für Leistungen der Berufsgenossenschaft, wie beispielsweise Renten.

Aktualisierte DGUV Informationen und Grundsätze

Die DGUV Information 201-011 zu Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten wird in einer überarbeiteten Version in der ersten Jahreshälfte 2022 veröffentlicht. Diese Informationsschrift ist strukturiert und erläutert praxisnah die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121-1. Sie unterstützt Auftraggeber, Ersteller und Nutzer von Gerüsten bei der sicheren Verwendung.

Ein neuer DGUV Grundsatz 301-005 mit dem Titel „Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern“ erscheint Anfang des Jahres. Dieser Grundsatz erleichtert die Auswahl und Qualifizierung von Personen, die Hydraulikbagger und Radlader sicher und effizient bedienen. Diese Maschinen werden in der Bauwirtschaft vielfältig und mit unterschiedlichen Anbaugeräten eingesetzt.

Neue Notfallkarte für Auslandseinsätze

Ab Januar 2022 erhalten alle Versicherten der BG BAU, die im Ausland tätig sind, eine Notfallkarte zur Auslandsversicherung (AUV). Diese Karte informiert Beschäftigte im Auslandseinsatz über ihre zuständige gesetzliche Unfallversicherung und die notwendigen Angaben nach einem Arbeitsunfall für medizinisches Fachpersonal. Eine Notfallhotline auf der Karte bietet zudem schnelle Beratung bei Arbeitsunfällen.

Ergänzung von Erste-Hilfe-Kästen

Unternehmen, die den aktualisierten Normen DIN 13157 und DIN 13169 entsprechen müssen, haben bis zum 30. April 2022 Zeit, die Standardfüllung ihrer kleinen und großen Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen zu ergänzen. Die aktualisierten Normen sind bereits am 1. November 2021 in Kraft getreten. Neu aufgenommen wurden Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sowie zusätzliche Pflaster. Ein Neukauf von Verbandskästen ist nicht erforderlich; es genügt, die Materialien normgerecht zu ergänzen. Gleichzeitig sollte der Kasteninhalt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Sterilität einzelner Artikel überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.

06.01.2022

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