Umfassendes Regelungspaket für nachhaltigen Nährstoffeinsatz
Das vereinbarte Regelungspaket zielt darauf ab, einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft zu gewährleisten. Dazu gehören die Verlängerung von Sperrzeiten für die Ausbringung von Düngemitteln und die Ausweitung von Abständen für die Düngung in Gewässernähe. Zudem sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha einbezogen werden. Die Bundesländer werden verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten zu erlassen. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässer übermäßig belastet sind.
Stoffstrombilanz als Kern der Novelle
Ein zentraler Bestandteil der Novelle des Düngegesetzes ist die Einführung einer Stoffstrombilanz, die auf Initiative des Bundesumweltministeriums erfolgen soll. Landwirtschaftsbetriebe sollen dadurch den Einsatz ihrer Nährstoffmengen bilanzieren. Dabei werden Dünger- oder Tierfuttereinsatzmengen mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dies ermöglicht eine präzisere Bestimmung der Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb. Für den Stickstoffüberschuss muss künftig ein Grenzwert eingehalten werden.
Die Stoffstrombilanz schließt Schlupflöcher und schafft zusätzliche Transparenz. Sie hilft den Landwirten aber auch, Auskünfte über die ökologische und ökonomische Effizienz des Nährstoffeinsatzes auf ihrem Betrieb zu erhalten.
Herausforderungen durch Stickstoffdüngung
Der aktuelle Nitratbericht verdeutlicht den Einfluss der landwirtschaftlichen Düngepraxis auf die Gewässerqualität. Ein Hauptproblem bleibt der übermäßige Einsatz von Stickstoffdüngern. Zwischen 2012 und 2014 wiesen fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität zu hohe Nitratwerte auf. Auch an den Küsten der Nord- und Ostsee gibt es kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Hier führen zu hohe Phosphor- und Stickstoffeinträge, die sogenannte Eutrophierung, zu übermäßigem Algenwachstum.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium zeitnah einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorzulegen. Das Düngegesetz soll noch im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Ziel ist es, dass der Bundesrat Ende März das Gesamtpaket aus Gesetz und Verordnung beschließen kann.
