Naturschutz

Weg frei für klimaangepassten Waldumbau und Moorschutz

Die Bundesregierung stellt 2024 rund 164 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für den klimaangepassten Waldumbau, die Wiederbewaldung und den Moorschutz bereit. Dies sichert die Fortsetzung wichtiger Förderprogramme des BMEL.

Details zur Förderung von Wald und Moor

Für den klimaangepassten Waldumbau und die Wiederbewaldung geschädigter Flächen im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sind im Jahr 2024 rund 93,5 Millionen Euro eingeplant. Zusätzlich fördert das BMEL Maßnahmen zum Schutz von Moorböden und zur Reduzierung der Torfverwendung mit etwa 26 Millionen Euro. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen aus Moorböden zu reduzieren und Landwirten wirtschaftliche Perspektiven zu eröffnen.

Weitere Programme, die die vollständig im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Mittel erhalten, sind:

  • „Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“
  • „Wirtschaftsdünger“
  • „Maßnahmen zum Humusaufbau“
  • „Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz im Bereich Ernährung und Landwirtschaft“

Hintergrund und Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) dient als zentrales Instrument des Bundes zur Unterstützung der Transformation. Im Jahr 2024 stehen der Bundesregierung insgesamt 49 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zielt darauf ab, die Resilienz und Klimaschutzleistung von Ökosystemen zu stärken. Es beinhaltet 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern und sieht bis 2027 insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für die Finanzierung vor.

Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen durch das Programm besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen. Die gestaffelte Zuweisung der Mittel erfolgte aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 und der angespannten Haushaltslage. Diese Maßnahme sollte eine flexible Reaktion auf unvorhergesehene Ausgaben oder drohende Mindereinnahmen ermöglichen.

22.08.2024

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