Diebstähle in verschiedenen Regionen Deutschlands nehmen zu
Jüngste Diebstähle ereigneten sich unter anderem in Betrieben von Dr. Christian Mai in Berlin, Brandenburg und Thüringen sowie bei Fritz Stoll in Schwaben. Dort wurden Bäume in nächtlichen Aktionen aus Verkaufsständen entwendet, obwohl diese oft mit Bauzäunen gesichert waren. Solche Vorfälle sind keine Einzelfälle. Die Polizei meldet ähnliche Taten aus Aschersleben und Hohenwarsleben (Sachsen-Anhalt), Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und Mönchengladbach (NRW).
Im thüringischen Hildburghausen wurden rund 100 Bäume gestohlen. Der finanzielle Schaden ist erheblich, doch für die Familienbetriebe des Verbandes natürlicher Weihnachtsbaum e.V. (VNWB) wiegt der ideelle Verlust schwerer.
In den meisten unserer Bäume stecken über zehn Jahre Herzblut und Leidenschaft – da gehen uns solche Taten natürlich besonders nah.
Dies erklärte Saskia Blümel, stellvertretende Vorsitzende des VNWB. Auch Weihnachtsbäume auf öffentlichen Plätzen, Weihnachtsmärkten und vor Einrichtungen sind betroffen. So wurde ein Baum vor einem Seniorenzentrum in Münster gestohlen, und auch eine Kita in Duisburg sowie eine Schule in Essen waren Ziele von Weihnachtsbaumdieben. Diese Taten nehmen seit einigen Jahren zu und sind inzwischen an der Tagesordnung.
Täterprofile und Fahndungsmethoden der Polizei
Täter jeden Alters stehlen einzelne Bäume aus Kulturen oder während des Verkaufs für den Eigenbedarf. Professionelle Banden entwenden größere Mengen zum Weiterverkauf. Bei der Fahndung setzt die Polizei teilweise auf unkonventionelle Methoden. Nach einem Weihnachtsbaumdiebstahl in Duisburg im letzten Jahr fahndete die örtliche Polizei mit einer umgedichteten Version des Weihnachtsliedes „O Tannenbaum“, die über soziale Medien verbreitet wurde. Eine Beamtin der Kriminalpolizei sang darin unter anderem:
Sie schlugen zu zur Weihnachtszeit, verbreiten Schrecken weit und breit! O Tannenbaum, O Tannenbaum, wie dreist sind diese Täter?
Dieser Beitrag erregte Aufmerksamkeit und machte auf die Tat aufmerksam.
Rechtliche Konsequenzen und Appelle an die Bevölkerung
Das unerlaubte Fällen und Mitnehmen von Weihnachtsbäumen wird als Diebstahl gewertet und mit einer Geldstrafe geahndet. Bei geringen Werten unter 50 Euro wird die Polizei nur bei Anzeige aktiv. In schwerwiegenden Fällen können Vor- oder Bewährungsstrafen verhängt werden. Für die anbauenden und vermarktenden Familienbetriebe bedeutet der Weihnachtsbaumdiebstahl nicht nur einen hohen wirtschaftlichen Schaden, sondern auch einen erheblichen Verlust an Arbeitszeit und Ressourcen.
Benedikt Schneebecke, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Natürlicher Weihnachtsbaum, appelliert an die Bevölkerung, die Arbeit der Land- und Forstwirte zu respektieren. Er versichert, dass die Weihnachtsbaumerzeuger trotz aller Widrigkeiten weiterhin ihre Erfahrung, Mühe und ihr Engagement in die Anzucht der Tannen und Fichten investieren werden.
