Naturschutz

GAP-Reform nach 2020: Ökologische Vorrangflächen ohne Mehrwert für die Artenvielfalt

Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) in ihrer jetzigen Form keinen Mehrwert für die Artenvielfalt in Agrarlandschaften bieten. Die Ergebnisse sollen in die GAP-Reform nach 2020 einfließen, um effektivere Maßnahmen zu entwickeln.

ÖVF-Wirksamkeit: Eine kritische Analyse

Die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020 soll die Weichen für den Natur- und Umweltschutz in der europäischen Agrarlandschaft neu stellen. Bereits die Einführung der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Jahr 2015 sollte die Artenvielfalt auf Ackerflächen fördern.

Untersuchungen des Instituts für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) und des Thünen Instituts im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) haben die Wirksamkeit der ÖVF auf die biologische Vielfalt und ihre bundesweite Umsetzung analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Ökologischen Vorrangflächen in ihrer bisherigen Form keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften erbracht haben.

Im Ergebnis zeigen diese seit 2015 durchgeführten Untersuchungen, dass die Ökologischen Vorrangflächen in der bisherigen Form insgesamt keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften erbracht haben. Auch deshalb werden die ‚grünen‘ Ziele der GAP in der aktuellen Förderperiode weitestgehend verfehlt.

Dies stellte BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel fest. Sie betonte die Notwendigkeit effektiverer Maßnahmen in Umfang und Qualität, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in der EU aufzuhalten. Wissenschaftliche Daten sollten im GAP-Reformprozess genutzt werden.

Für die GAP nach 2020 dürfen nur noch Maßnahmen umgesetzt werden, die in Qualität und Quantität einen nachweislichen reellen Mehrwert für die Artenvielfalt leisten.

Dies forderte Dr. Rainer Oppermann, Institutsleiter des IFAB. Er hob hervor, dass die Forschungsergebnisse wissenschaftliche Grundlagen und konkrete Empfehlungen liefern.

Das neue Umsetzungsmodell der EU-Kommission für die GAP nach 2020 ermöglicht es den Mitgliedstaaten, spezifische Umweltprobleme zielgenau zu adressieren und über den GAP-Strategieplan einen nationalen Weg zur Erreichung der EU-Vorgaben zu erarbeiten. Die Autoren der Studien betonen die Notwendigkeit, nationale Spielräume zu nutzen, um eine erneute Verfehlung der Biodiversitätsschutzziele in Deutschland zu verhindern.

Konkret bedeutet das, dass die Umwelt- und Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder wirksam in den Prozess einzubinden sind, um ökologische Verbesserungen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu erreichen, etwa eine größere Mindestbreite und bessere Vernetzung von Blüh- und Schonstreifen. Das erfordert zugleich eine übergreifende Zusammenarbeit von Umwelt- und Naturschutz und Landwirtschaft, die leider immer noch nicht selbstverständlich ist.

Dies erklärte BfN-Präsidentin Jessel. Die Bundesregierung nimmt seit dem 1. Juli 2020 eine Moderatorenrolle innerhalb der EU ein.

Dies ist für Deutschland eine große Chance, die Weiterentwicklung der EU-Biodiversitäts- und Landwirtschaftspolitik post-2020 entscheidend voranzubringen. Dies gelingt nur, wenn der Weg für eine nachhaltige GAP im Sinne des europäischen Green Deal geebnet und der nationale Strategieplan entsprechend ambitioniert ausgearbeitet wird.

Dies stellte Dr. Rainer Oppermann fest.

Zentrale Empfehlungen aus den Studien

  • Positive Effekte für die Artenvielfalt werden ab einem Anteil von mindestens zehn Prozent hochwertiger ÖVF wie Brache- und Blühflächen, Pufferstreifen und Landschaftselemente erreicht. Derzeit liegt der Anteil der Brachen am Ackerland bei rund drei Prozent.
  • Für Arten der Offenlandschaft, wie die Feldlerche, sind zusätzliche In-Crop-Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören produktionsintegrierte Maßnahmen wie der Anbau von Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand ohne Pestizid-Einsatz und mit reduzierter Düngung.
  • Im Grünland sind analog zum Ackerland hochwertige ÖVF notwendig. Eine Bewirtschaftungsruhe von mindestens acht Wochen im Frühjahr/Frühsommer sollte auf einem Mindestanteil des Grünlandes eingehalten werden, um Bodenbrütern die Fortpflanzung zu ermöglichen.
  • Die Über- oder Mehrjährigkeit der Maßnahmen ist für viele Arten wichtig. Angelegte Blühflächen sollten über den Winter bis in den Folgesommer bestehen bleiben, um Tieren Überwinterungs- sowie Nist- und Brutmöglichkeiten im Frühjahr zu bieten.
  • Die ökologische Wirksamkeit von ÖVF wird durch Verwaltungsvorgaben beeinflusst. Administrative Mindestvorgaben, wie das jährliche Mulchen der kompletten Brachflächen, sollten gestrichen werden. Die Kombination von ÖVF mit Qualifizierungsmaßnahmen der zweiten Säule der GAP für Landwirte sollte erleichtert werden.
  • Die Bereitschaft der Landwirte zur Umsetzung von mehrjährigen und lagetreuen Brachen sollte durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse erhöht werden. Mehrjährige und lagetreue Brachen sind für den Erhalt der Biodiversität in Ackerbaulandschaften von Bedeutung.

Hintergrund der GAP-Reform

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fördert primär die Landwirtschaft, ist aber auch ein Instrument zur Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften. Ihre Ausgestaltung und nationale Umsetzung sind entscheidend für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit dem Green Deal, der Biodiversitäts- und Farm-to-Fork-Strategie für 2030, strebt die EU-Kommission ein nachhaltiges Wachstumsmodell an, wobei die GAP ein wichtiges Instrument zur Zielerreichung ist.

Im Zuge der GAP-Reform 2013 sollte das „Greening“ einen Basisbeitrag für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz leisten und die GAP „ökologisieren“. Die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) waren dabei die zentrale Greening-Komponente für ackerbaulich geprägte Landschaften, mit dem Ziel, positive Effekte für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu erzielen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Neuausrichtung der GAP nach 2020 von Juni 2018 soll das Greening in der bisherigen Form nicht fortgeführt werden.

Im Rahmen der neu eingeführten Konditionalität sollen jedoch weiterhin Verpflichtungen zur Umsetzung eines bestimmten Mindestflächenumfangs an biodiversitätsrelevanten Maßnahmen für Prämienbezieher eingeführt werden. Die Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit von ÖVF können wichtige Anregungen für deren Ausgestaltung im nationalen Strategieplan Deutschlands geben.

12.08.2020

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