Positive Entwicklung für den Gartenbau
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) nimmt die geplante Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfe III des Bundes positiv auf. Angesichts des bis Mitte Februar beschlossenen Lockdowns und der damit verbundenen Schließung des Facheinzelhandels in vielen Bundesländern verschärft sich die Lage im Gartenbau.
Insbesondere, da der Facheinzelhandel weiterhin in den meisten Bundesländern geschlossen bleibt. Für die Betriebe ist es wichtig, dass die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Hier muss der Gartenbau mit seiner verderblichen Ware bedacht werden.
Der ZVG befürwortet, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe vereinfacht und die Förderhöchstbeträge für Unternehmen angehoben werden sollen. Entscheidend wird hierbei sein, wie die EU-Kommission auf das Ansinnen der Bundesregierung reagiert, die beihilferechtlichen Höchstsätze anzuheben.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 vereinbart. Im Zuge dessen wurde auch eine Anpassung der Überbrückungshilfe III beschlossen. Für den Einzelhandel sollen handelsrechtliche Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden.
Zudem ist geplant, die Zugangsvoraussetzungen zu vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich zu erhöhen. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich bei der EU-Kommission für eine Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze einzusetzen. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sind für Februar vorgesehen.