BMAS-Pläne entlasten Gartenbaubetriebe
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) nimmt die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) positiv auf, Betriebe von der Aufzeichnungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige zu entbinden. Diese Regelung betrifft sowohl das Mindestlohngesetz als auch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
ZVG-Präsident Jürgen Mertz äußerte sich zufrieden über die bevorstehende Umsetzung dieser Forderung. Er betonte, dass der Verzicht auf die formalen Aufzeichnungspflichten für Familienmitglieder eine wichtige Erleichterung darstelle. Mertz kommentierte die Entwicklung mit den Worten:
„Die Bundesarbeitsministerin ist auf dem richtigen Weg. Die bisherigen Vorgaben waren praxisfern und den Familienbetrieben nicht vermittelbar.“
Nach einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 15. Juli 2015 ist vorgesehen, dass die entsprechende Verordnung bereits am 1. August 2015 in Kraft treten soll.