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Mehrgefahrenversicherung für den Gartenbau steuerlich begünstigt

Die Koalition hat sich auf einen einheitlichen Steuersatz für Mehrgefahrenversicherungen im Gartenbau geeinigt. Dies reduziert Wettbewerbsnachteile und schafft Rechtssicherheit für Betriebe, die sich gegen wetterbedingte Elementarschäden absichern.

Einheitlicher Steuersatz für Elementarschäden im Gartenbau

Die Koalitionsfraktionen haben im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Verkehrsteueränderungsgesetz verabschiedet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist eine Neuerung bei der Mehrgefahrenversicherung für Elementarschäden im Gartenbau.

Künftig werden Versicherungen für Schäden an Freilandkulturen und Gewächshäusern, die durch wetterbedingte Elementargefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen entstehen, durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert. Damit wird eine langjährige Forderung des Berufsstandes erfüllt, die darauf abzielte, Wettbewerbsnachteile gegenüber europäischen Mitbewerbern zu reduzieren.

Ich freue mich über die gefundene Lösung. Wir haben uns seit 2009 intensiv dafür eingesetzt, dass die damals von den Finanzbehörden beanstandete, aber äußerst sinnvolle Paketlösung nicht dem vollen Steuersatz von 19% unterworfen werden muss.

Die Forderungen des ZVG stießen bei vielen Politikern auf Verständnis, da nicht nur die Kostensteigerung, sondern auch ein erhöhter bürokratischer Aufwand die Betriebe belastete.

Ein guter Tag für den Gartenbau. Hagel, Sturm, Frost, Starkregen oder Schnee – diese Naturereignisse sind eine Bedrohung für alle Gartenbaubetriebe. Deshalb ist der Abschluss entsprechender Gefahrenversicherungen für die Betriebe existenziell. Durch die Neuregelung schaffen wir die dringend benötigte Rechtssicherheit für unsere Gärtnerinnen und Gärtner.

Klaus-Peter Flosbach, MdB, und Patricia Lips, MdB, wiesen in ihrer Erklärung zudem auf eine erwartete Entlastung der Allgemeinheit hin. In der Vergangenheit musste der Staat bei vielen Naturkatastrophen häufig bei der Behebung von Schäden einspringen. Die Neuregelung soll den Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen attraktiver machen.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah zwar den Erhalt des seit 1922 gültigen Steuersatzes von 0,2 Promille auf die Versicherungssumme vor, plante jedoch den vollen Steuersatz für die Versicherung der übrigen Elementargefahren, auch wenn diese in Kombination mit der Hagelversicherung angeboten würden. Nach intensiven Gesprächen auf Bundes- und Landesebene, in denen sich Vertreter des Berufsstandes Gehör verschafften, sprachen sich zuletzt sowohl der Bundesrat als auch die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion für einen ermäßigten Steuersatz aus.

25.10.2012

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG)

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