ZVG fordert besseren Zugang zu Ausbildungsförderung und Rechtssicherheit
Der erleichterte Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung ist ein wichtiger Schritt zu einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages sollten allerdings alle Förderinstrumente für Asylbewerber und Geduldete ohne Arbeitsverbot zur Verfügung stehen.
Dies erklärte Ralf Kretschmer, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses Bildungspolitik und Berufsbildung. Er wies darauf hin, dass wesentliche Instrumente wie Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld Auszubildenden erst nach 15 Monaten zur Verfügung stehen.
Der ZVG betont zudem die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung geeigneter Förderinstrumente. Die derzeitigen Förderstrukturen greifen demnach nur punktuell. Eine Abstimmung der verschiedenen Förderungsinstrumente wird als wichtig erachtet.
Das Konzept „Gärtner 1+3“ und die „3+2-Regel“ im Detail
Mit dem Konzept „Gärtner 1+3“ hat der ZVG einen Vorschlag für ein ganzheitliches Ausbildungskonzept vorgelegt. Dieses Konzept sieht vor, dass Betrieb, Berufsschule und Bildungsträger Jugendliche mit Förderbedarf von Beginn an unterstützen und sie in einem Vorbereitungsjahr auf eine erfolgreiche Ausbildung hinführen. Die Zusammenarbeit soll über das erste Jahr der beruflichen Vorbereitung hinaus bis zum Ende der regulären Ausbildung fortgesetzt werden.
Betriebe und Auszubildende benötigen vor allem Rechtssicherheit. Ich freue mich, dass diese durch die so genannte „3+2-Regel“ endlich gegeben ist.
Kretschmer begrüßte die „3+2-Regel“. Diese Regelung ermöglicht es Geduldeten, die eine Ausbildung beginnen, für die gesamte Dauer der Ausbildung in Deutschland zu bleiben. Bei erfolgreicher Arbeitsplatzsuche innerhalb von sechs Monaten nach Ausbildungsende erhalten sie ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre in Deutschland.
