Verbot von Pflanzenschutzmitteln bedroht Sonderkulturen
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert die jüngsten Beschlüsse des Umweltausschusses im Europäischen Parlament scharf. Die am 24. Oktober 2023 verabschiedeten Verschärfungen zur geplanten EU-Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR) gefährdeten die gartenbauliche Produktion massiv.
Insbesondere das vorgesehene Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in sensiblen Gebieten werde weitreichende Folgen für die Betriebe haben. Nach Einschätzung des Verbandes wären wirtschaftliche Produktionsformen im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau kaum noch möglich.
„Die Vorgaben der Verordnung sind weiterhin unrealistisch und für die Betriebe nicht zumutbar. Das Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in den sensiblen Gebieten treibt gerade den Anbau von Sonderkulturen ins Aus “, erklärte der stellvertretende Generalsekretär des ZVG, Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Der Verband fordert das Europäische Parlament auf, die vorgesehenen Regelungen in der aktuellen Form abzulehnen. Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für praktikable und realistische Vorgaben einzusetzen.
„Das Europäische Parlament ist jetzt gefordert, diese nicht tragbaren Vorgaben abzulehnen. Wir erwarten zudem von der Bundesregierung, dass sie sich endlich vehement für vernünftige und realistische Vorgaben aus Brüssel einsetzt“, so Brinkjans weiter.
Reduktionsziele über Kommissionsvorschlag hinaus
Der Umweltausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, den Einsatz besonders gefährlicher Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren. Damit geht das Gremium über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus, der eine Reduktion aller chemischen Pflanzenschutzmittel um 50 Prozent vorsieht.
Zudem sollen chemische Pflanzenschutzmittel – mit Ausnahme der im ökologischen Landbau und im biologischen Pflanzenschutz zugelassenen Mittel – in sensiblen Gebieten sowie in einer fünf Meter breiten Pufferzone grundsätzlich verboten werden. Betroffen wären unter anderem städtische Grünflächen, Parks, Spielplätze, Erholungsgebiete, öffentliche Wege sowie Natura-2000-Gebiete.
Nach Auffassung des ZVG würden diese Vorgaben die Produktionsgrundlagen zahlreicher gartenbaulicher Betriebe erheblich einschränken und insbesondere Sonderkulturen unter starken wirtschaftlichen Druck setzen.
