ZVG kritisiert Düngeverordnungsentwurf
Der ZVG sieht im vorliegenden Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung weiteren Nachbesserungsbedarf. Insbesondere der deutsche Gemüseanbau sei gefährdet. In seiner Stellungnahme kritisiert der Verband, dass die Auswirkungen einer Unterdüngung von 20 Prozent auf die Vermarktung nicht absehbar seien. Eine solche Unterversorgung könnte dazu führen, dass die geforderten Qualitäten der abnehmenden Hand nicht erreicht werden und die Menge an nichtvermarktungsfähiger Ware zunimmt.
Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gemüsebaus im Vergleich zum europäischen Anbau schwächen und sei kontraproduktiv im Hinblick auf die „Lebensmittelverschwendung“. Der ZVG bemängelt zudem die geplante Begrünungspflicht, die den Anbau von sehr frühen Pflanzgemüsen sowie frühen Säkulturen wie Möhren und Zwiebeln erschweren oder unmöglich machen könnte. Eine regionale Frühgemüseversorgung wäre damit weitgehend ausgeschlossen.
Der Verband plädiert stattdessen für weitere Grenzen der Ausnahmeregelung. Auch das vorgeschlagene Ausbringungsverbot für Festmiste oder Komposte vom 1. November bis zum 31. Januar wird kritisch bewertet.
Dieses Verbot würde Betriebe, die Erntereste von Tomaten, Paprika und Gurkenpflanzen aus Gewächshäusern oder Putzabfälle nach der Aufbereitung von Porree und Kopfkohlen auf den Flächen ausbringen müssen, erheblich belasten. Gleiches gilt für Pilzbetriebe, die den Kompost aus ihrer Produktion verwerten müssen.
