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Nagoya-Protokoll: ZVG warnt vor bürokratischem Mehraufwand für Pflanzenzüchter

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) befürchtet durch das Nagoya-Protokoll einen erhöhten bürokratischen Aufwand für deutsche Pflanzenzüchter. Er betont die Wichtigkeit des Züchtungsvorbehalts, begrüßt aber die Ziele des Protokolls. Der ZVG fordert eine Begrenzung der Dokumentationspflichten.

Bedenken des ZVG zum Nagoya-Protokoll

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) äußert Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands für deutsche Pflanzenzüchter, der durch das Nagoya-Protokoll entstehen könnte. Anlass hierfür war die Übergabe der Ratifizierungsurkunde Deutschlands an die Vereinten Nationen. Der ZVG betont die Wichtigkeit des Züchtungsvorbehalts, begrüßt jedoch grundsätzlich die Ziele des Protokolls.

Auswirkungen auf den Züchtungsvorbehalt

Die derzeitige Auslegung des Nagoya-Protokolls und die damit verbundene EU-Verordnung könnten den durch die UPOV-Konvention gesicherten Züchtungsvorbehalt beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt erlaubt die Nutzung einer Sorte zur Züchtung neuer Sorten ohne die Zustimmung des Sortenschutzinhabers, sofern es sich um kommerzialisierte, also frei verkäufliche Sorten handelt. Der ZVG befürwortet die grundlegende Zielsetzung des Nagoya-Protokolls, internationale Regelungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich aus deren Nutzung zu etablieren.

Forderungen des ZVG

Der ZVG fordert, dass die Dokumentationspflichten für mittelständische Pflanzenzüchter mit der Kommerzialisierung einer neuen Sorte enden sollten. Andernfalls wären Züchter gezwungen, trotz des in Deutschland gültigen Züchtungsvorbehalts Nachweise zu verlangen und zu dokumentieren.

Dieser bürokratische Aufwand muss zwingend vermieden werden.

Dies erklärte Frank Silze, Vorsitzender der Fachgruppe für Zierpflanzen-Jungpflanzen und Zierpflanzenzüchter im ZVG. Zudem dürfe es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Staaten kommen, die dem Nagoya-Protokoll beigetreten sind, und solchen, die dies nicht getan haben, wie beispielsweise die USA.

21.04.2016

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