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ZVG warnt vor Wettbewerbsverzerrung durch Umsatzsteuerpläne

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert Bedenken bezüglich der Umsatzbesteuerung von Kommunen. Eine weitreichende Befreiung kommunaler Dienstleistungen von der Umsatzsteuer würde private Unternehmen erheblich benachteiligen und den Wettbewerb verzerren.

Umsatzsteuerpläne: Auswirkungen auf den Wettbewerb

Eine Befreiung kommunaler Dienstleistungen von der Umsatzsteuer würde den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzen. Bereits jetzt werden Dienstleistungen in unterschiedlichem Umfang ohne Umsatzsteuer angeboten. Beispielsweise werden die Pflege von Rasengräbern oder namenlosen Beisetzungsflächen oft als umsatzsteuerfreie Friedhofsgebühr im Rahmen des Nutzungsrechtserwerbs abgerechnet.

Dies droht Friedhofsgärtnern mit ihren Betrieben die Verdrängung aus ihrem Arbeitsbereich. Der ZVG warnt davor, eine solche Wettbewerbsverzerrung zulasten mittelständischer Familienunternehmen im Gartenbau gesetzlich zu festigen, sollten die aktuellen Umsatzsteuerpläne umgesetzt werden. Es sei nicht hinnehmbar, wenn Kommunen gärtnerische Dienstleistungen oder Pflanzenlieferungen als kommunale Beistandsleistung ohne Umsatzsteuer anbieten dürften.

Kleine und mittlere Unternehmen, die als wichtige Arbeitsplatzgaranten gelten, könnten in einem solchen unfairen Wettbewerb nicht bestehen. Dies hätte nicht nur den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge, sondern auch den Verlust von Aufträgen, aus denen der Staat Umsatzsteuereinnahmen generiert. Letztlich würde dies das Steueraufkommen mindern.

Hintergrund der Diskussion um die Umsatzsteuer

Die aktuelle Debatte resultiert aus wiederholten Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs. Diese Gerichte haben Widersprüche zwischen der nationalen Rechtslage nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz und den wettbewerbsorientierten Regelungen des Artikels 13 der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie festgestellt. Nach Ansicht der Gerichte führt dies zu einer Privilegierung juristischer Personen des öffentlichen Rechts gegenüber privaten Wettbewerbern und verletzt die Neutralitätspflicht des Umsatzsteuerrechts. Bund und Länder beabsichtigen, diesen Widerspruch durch eine rechtssichere Festschreibung der Privilegierung der öffentlichen Hand aufzulösen.

30.05.2015

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