Zentrale Kritikpunkte des ZVG am Mindestlohngesetz
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) hat im Zuge der Überprüfung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein Positionspapier vorgelegt. Darin fordert der Verband konkrete Maßnahmen zur praxisgerechteren Ausgestaltung des Gesetzes und weist auf verschiedene Schwachstellen hin, die insbesondere Gartenbaubetriebe betreffen.
Ein zentraler Kritikpunkt sind die geplanten Aufzeichnungspflichten. Der ZVG verlangt, dass die vereinfachten Regelungen des MiLoG, die während der Übergangszeit gelten, auch auf die über das Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlichen Tarifverträge angewendet werden. Dies soll auch die Berücksichtigung von Kost und Logis umfassen.
Des Weiteren bemängelt der Verband die mangelnde Flexibilität bei den Regelungen zur Übertragung von Arbeitsstunden auf ein Arbeitszeitkonto. Insbesondere Betriebe mit saisonal schwankendem Arbeitsanfall könnten durch die starren Vorgaben gezwungen sein, Mitarbeiter zu entlassen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Der ZVG kritisiert zudem, dass für Familienmitglieder dieselben formalen Aufzeichnungspflichten gelten wie für andere Arbeitnehmer. Diese Regelung wird als praxisfern und für Familienbetriebe nicht nachvollziehbar erachtet.
Auch bei der Arbeitgeberhaftung sieht der ZVG dringenden Nachbesserungsbedarf. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass jeder Unternehmer als Auftraggeber für Verstöße gegen das MiLoG durch beauftragte Werk- oder Dienstleister haftet. Diese weitreichende Haftung stellt laut ZVG eine existenzgefährdende Belastung dar, insbesondere für Familienbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen im Gartenbau.