Büroorganisation und Verwaltung

3G am Arbeitsplatz: Neues Plakat der BG BAU

Seit dem 24. November gelten neue 3G-Regelungen im Arbeitsschutz. Die BG BAU bietet ein Plakat an, das über die Zutrittsregelungen zum Arbeitsplatz informiert. Ziel ist es, Kontakte zu minimieren und das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

BG BAU unterstützt bei der Umsetzung der 3G-Regel

In Bereichen, in denen Homeoffice nicht umsetzbar ist, greift die 3G-Regel für die Zusammenarbeit. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten nur betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über diese Zugangsregeln zu informieren und die entsprechenden Nachweise zu überprüfen. Die 3G-Regel findet auch Anwendung für Beschäftigte im Bauwesen und in der Gebäudereinigung.

Diese Berufsgruppen sind seit Beginn der Coronapandemie kontinuierlich tätig, oft dezentral und an wechselnden Einsatzorten. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht bezüglich der neuen Zugangsregeln bietet die BG BAU ein neues Plakat an. Dieses fasst die 3G-Regel am Arbeitsplatz kompakt und verständlich zusammen und kann über das Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.

Zusätzliche aktuelle Informationen zur Coronapandemie und zum Infektionsschutz sind auf der Webseite der BG BAU verfügbar. Dort finden sich unter anderem Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung, Anleitungen für Gefährdungsbeurteilungen sowie Hygieneregelungen in Form von Plakaten.

24.11.2021

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