Beetpflanzen und Gehölze, Branchenverbände, Winterdienst

Winterdienst im GaLaBau: Salzreduktion und Pflanzenschutz

Kommunen stehen vor der Herausforderung, Verkehrssicherheit und Umweltschutz im Winterdienst zu vereinen. Eine Reduzierung des Streusalzeinsatzes wird empfohlen, um Folgeschäden an Pflanzen und Infrastruktur zu vermeiden. Alternative Methoden wie mechanisches Räumen und abstumpfende Mittel gewinnen an Bedeutung.

Salzreduktion im Winterdienst: Eine Notwendigkeit

Die Frage nach dem angemessenen Winterdienst stellt sich für Kommunen regelmäßig, insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Flächen und der Vorgaben für private sowie halböffentliche Bereiche. In den letzten Jahren hat sich eine erhöhte Sensibilität bezüglich des Einsatzes von Streusalz entwickelt.

Empfohlen wird, Streusalz nur dort zu verwenden, wo die Verkehrssicherheit ohne dessen Einsatz erheblich gefährdet wäre. Alternative Verfahren wie mechanisches Räumen, der Einsatz von Splitt und eine generelle Reduzierung der Salzmenge durch die Umstellung auf Feuchtsalz mit modernen Ausbringtechniken werden favorisiert. Das Bundesumweltministerium empfiehlt, Streusalz so selten wie möglich einzusetzen.

Da der Einsatz von Streusalz im Winterdienst auch immer schädliche Nebenwirkungen für Bäume, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) hat, sollten, wenn möglich, die mechanische Räumung oder abstumpfende Mittel eingesetzt werden.

In vielen Kommunen und Ländern ist der Einsatz von Streusalz bereits untersagt. Das Umweltministerium empfiehlt salzfreie, abstumpfende Streumittel, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese Mittel schmelzen das Eis nicht, sondern erhöhen die Griffigkeit der Fläche durch Verzahnung mit der Glätteschicht. Hierfür werden vor allem gebrochene Gesteine wie Splitt oder Spezialsande verwendet, die nach dem Abtauen eingesammelt und wiederverwendet oder entsorgt werden können.

Folgeschäden durch Streusalz

Gehölze in Straßennähe oder am Wegesrand können durch Streusalz geschädigt werden. Durch übermäßige Ausbringung oder Tauwasser gelangt Salz auf Grünflächen und wird von den Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen. Spritzwasser belastet zudem Stämme und Äste direkt mit hohen Salzkonzentrationen. Die Folgen zeigen sich in Schadbildern, die Trockenschäden ähneln: braune und gekräuselte Zweigspitzen sowie Randnekrosen an den Blättern, die vom Rand her braun werden.

Zusätzlich treten oft ein verspäteter Austrieb, kümmerlicher Wuchs oder sogar das Absterben der Pflanzen auf. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) rät Kommunen, bereits bei der Pflanzenauswahl die Salzverträglichkeit zu berücksichtigen. Bäume und Hecken entlang von Gehwegen oder im Mittelstreifen sollten grundsätzlich wenig salzempfindlich sein. Bewährte Arten sind beispielsweise:

  • Acer campestre (Feldahorn)
  • Alnus glutinosa (Schwarzerle)
  • Caragana arborescens (Erbsenstrauch)
  • Colutea arborescens (Blasenstrauch)
  • Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche)
  • Pinus nigra (Schwarzkiefer)
  • Quercus (verschiedene Eichenarten)
  • Ribes alpinum Schmidt (Alpenjohannisbeere)
  • Rosa rugosa (Wildrose)
  • Tamarix parviflora (Frühlings-Tamariske)

Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt der BdB den Einsatz alternativer Winterdienstmethoden. BdB-Präsident Helmut Selders betont:

Es dürfte sich lohnen, wenn Kommunen bei der Kostenbetrachtung die zu erwartenden Folgeschäden in der straßenbegleitenden Vegetation, insbesondere im Baumbestand, von vorneherein berücksichtigen. Hierbei sind die Kosten für verstärkte Baumkontrolle, Baum- und Bodensanierung und ggfs. Nachpflanzungen als zusätzliche, externe Kosten der ansonsten billigeren Streusalzverwendung anzusehen.

Kooperation und Sensibilisierung für nachhaltigen Winterdienst

Das Positionspapier „Streusalz und Stadtbäume“ des Arbeitskreises Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz hebt die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen für den öffentlichen Verkehr und das Grün hervor. Es wird die Sensibilisierung der Bevölkerung für eine umsichtige Verkehrsteilnahme entsprechend der Wetterlage gefordert, da eine vollkommene Rutschsicherheit nicht gewährleistet werden kann. Der BdB schließt sich dieser Empfehlung an und regt an, auch Bürgerinnen und Bürger zu einem zurückhaltenden Streusalzeinsatz auf privaten Flächen zu motivieren.

27.01.2015

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