Pflanzen und Pflanzenteile

Saatgutmonitoring: Leichte Verunreinigungen in zwei Proben entdeckt

Das aktuelle Saatgutmonitoring der Bundesländer zeigt leichte Verunreinigungen in zwei von 839 Proben. Eine verunreinigte Maissaatgut-Charge und GVO in Sojabohnen wurden festgestellt. Raps war hingegen das siebte Mal in Folge frei von Verunreinigungen.

Ergebnisse des aktuellen Saatgutmonitorings

Die aktuelle Saatgutauswertung der Bundesländer ergab leichte Verunreinigungen in zwei von 839 untersuchten Saatgutproben. Bei über 500 Proben von Maissaatgut wurde eine verunreinigte Charge festgestellt, nachdem das Vorjahr ohne Beanstandungen verlief. Eine weitere auffällige Probe mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wurde in Sachsen-Anhalt bei Sojabohnen identifiziert. Die rund 250 getesteten Rapssaatgute waren hingegen das siebte Mal in Folge frei von Verunreinigungen. Auch die restlichen Saatproben von Senf, Luzerne oder Tomate zeigten keine Auffälligkeiten.

Zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Saatguthersteller berichten Greenpeace, Bioland und die IG Saatgut regelmäßig über das Saatgutmonitoring der Bundesländer.

Staatliche Kontrollen sind unerlässlich, um sauberes Saatgut für die Landwirte zu gewährleisten. Die Nulltoleranz für Gentechnik im Saatgut muss daher fortgeführt werden. Sie ist für eine gentechnikfreie und nachhaltige Landwirtschaft existentiell. Gleichzeitig sollte das Saatgut, vor allem von Risikokulturen wie Raps, Mais und Soja, häufiger kontrolliert werden.

Dies betont Jan Plagge, Präsident des Bioland e.V.

Die Saatgutauswertung ist eine unerlässliche Maßnahme zum Schutz vor Gentechnik. Agro-Gentechnik bleibt eine Risikotechnologie, die sich nicht an Ackergrenzen hält. Das belegen die zahlreichen Fälle kontaminierter, eigentlich gentechnikfreier Produkte. Zudem bringt Gentechnik nicht weniger, sondern mehr Agrargifte auf die Felder und gefährdet damit die Artenvielfalt. Die Versprechen der Biotech-Industrie, nachhaltige Lösungen für die Landwirtschaft zu liefern, sind die gleichen wie vor 30 Jahren und genau wie damals auch jetzt kaum erfüllbar. Agrarökologische Methoden sind der Gentechnik weit überlegen.

So Dirk Zimmermann, Gentechnikexperte von Greenpeace.

EuGH-Urteil stärkt gentechnikfreie Landwirtschaft

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli, wonach neue Verfahren wie CRISPR/Cas9 unter dem europäischen Gentechnikrecht zu regulieren sind, setzte ein Zeichen zum Schutz von Verbrauchern und Landwirten.

Die Bio-Entwicklung wäre bei einem anderen Urteil des EuGH massiv erschwert worden und die gesamte Entwicklung von gentechnikfreier Landwirtschaft gefährdet gewesen.

Erklärt Plagge. Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) ergänzt:

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass auch Organismen, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, ein Zulassungsverfahren mit Risikobewertung durchlaufen müssen. Damit gilt auch bei der neuen Gentechnik die Nulltoleranz, wenn Saatgut mit nicht zugelassenen Organismen verunreinigt ist. Die Bundesregierung muss das EuGH-Urteil nun umsetzen. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen auf EU- und Bundesländerebene muss sie dafür sorgen, dass Verfahren zum Nachweis der Anwendung neuer Gentechnik-Verfahren entwickelt werden. Zudem muss sie die Einfuhr von nicht zugelassenen neuen gentechnisch veränderten Organismen aus Nicht-EU-Staaten verhindern. Nur so wird die Freiheit aufrechterhalten, gentechnikfrei zu produzieren und gentechnikfreie Lebensmittel wählen zu können.

03.12.2018

Zurück