Be- und Entwässerung, Hochwasserschutz, Wassermanagement

Grundsatzurteil zur gesplitteten Abwassergebühr in Baden-Württemberg

Der VGH Baden-Württemberg hat ein wichtiges Urteil zur gesplitteten Abwassergebühr gefällt. Dies könnte die bundesweite Einführung der verursachergerechten Gebühr beschleunigen und den natürlichen Wasserhaushalt stärken.

Auswirkungen des Urteils auf Kommunen und Gebührenzahler

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 11. März 2010 ein Urteil zur gesplitteten Abwassergebühr gefällt. Demnach war der Widerspruch eines Abwasser-Gebührenzahlers gegen einen Bescheid der Stadt Bräunlingen berechtigt. Der Kläger hatte die Einführung einer gesplitteten Gebühr gefordert, um die Finanzierung der Regenwasserableitung im öffentlichen Kanal verursachergerecht zu gestalten, anstatt des bisherigen Trinkwassergebührenmaßstabes.

In Baden-Württemberg haben bisher nur 27 der 1101 Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Bräunlingen wird voraussichtlich eine der nächsten Kommunen sein, die diese Gebühr einführen muss. Die genaue Höhe der jährlichen Gebühr pro Quadratmeter an den Kanal angeschlossener Fläche muss noch ermittelt werden. Es wird erwartet, dass Bräunlingen sich preislich zwischen den Extremen von Berlin (1,90 €/m²) und Eichstätt/Bayern (0,29 €/m²) einordnen wird. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz müssen diese Beträge dem tatsächlichen Aufwand für die Regenwasserableitung in der Kommune entsprechen.

Neben den Grundsatzurteilen von NRW und Hessen gibt es nun mit Baden-Württemberg das dritte Bundesland, das erkannt hat, dass eine Berechnung von Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf Basis des Trinkwasserverbrauchs nicht mehr haltbar ist. Damit dürfte die bundesweite Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erreicht sein. Es ist kaum vorstellbar, dass Gerichte in anderen Bundesländern noch zu einer anderen Rechtsauffassung kommen.

Diese Einschätzung stammt von Willi Hennebrüder vom Arbeitskreis Wasser des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND). Der BUND empfiehlt seinen Mitgliedern seit Jahren, sich in ihren Kommunen für die gesplittete Abwassergebühr einzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Das Ziel des Verbandes ist dabei der Umweltschutz.

Vorteile für den natürlichen Wasserhaushalt

Der natürliche Wasserhaushalt profitiert, wenn Regenwasser dezentral auf Grundstücken bewirtschaftet wird. Dies kann durch die Nutzung in Zisternen, die Verdunstung über Gründächer oder die Versickerung in bewachsenen Mulden geschehen. Dadurch lässt sich die Regenwassergebühr teilweise oder ganz einsparen und der natürliche Wasserhaushalt im Siedlungsgebiet stärken.

Die dezentrale Bewirtschaftung von Regenwasser in Kommunen, um es von der unterirdischen Kanalisation fernzuhalten, ist auch eine zentrale Forderung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes. Gemäß § 55 Absatz 2 des Gesetzes soll seit dem 1. März 2010 eine Vermischung von Regenwasser mit Schmutzwasser vermieden werden. Zudem fordert § 6 Absatz 1 des bundesweit gültigen Gesetzes als Hochwasserschutz den Rückhalt von Regenwasser in der Fläche, was die Verwertung des auftreffenden Regenwassers auf jedem Grundstück bedeutet.

Das gelingt umso eher, je näher an der Oberfläche das Niederschlagswasser abgeleitet wird. Mittlerweile sind Zisternen auf dem Markt, die den Zulauf in offenen Rinnen zum Filter erhalten. Alternativ dazu kann selbst bei kleinen Grundstücken das Regenwasser in flachen bewachsenen Mulden versickert werden, wenn offene Rinnen es oberflächennah zuführen.

Dies erklärt Christian Merkel von BIRCO Rinnensysteme. BIRCO bietet in seinem Prospekt „Projektmanagement“ und unter dem Stichwort Regenwassermanagement im Internet Beispiele für platzsparende Versickerungslösungen. Weitere Kompetenzfelder von BIRCO sind Design, Schwerlast, Umwelt und GaLaBau, um eine oberflächige Regenwasserableitung auch unter besonderen Bedingungen zu ermöglichen.

25.06.2010

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