Vorgärten: mehr als eine Frage der Gestaltung
„Das gilt in doppeltem Sinne“, so Dr. Michael Henze vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), „denn es geht beim Vorgarten längst nicht nur um Ästhetik, sondern auch um Themen wie Klimaschutz und Ökologie, die auch formalrechtliche Konsequenzen haben. Wenngleich der einzelne Vorgarten relativ klein ist, so ist die Summe in einer Straße doch eine große.“ Genau aus diesem Grund spielen Vorgärten im Baurecht eine besondere Rolle.
Begrünung ist baurechtliche Pflicht
Das Bundesbaugesetz gibt den Rahmen für die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer vor. Nahezu wortgleich ist dort geregelt, dass nicht überbaubare Grundstücksflächen zu begrünen und wasserdurchlässig zu gestalten sind. Hintergrund ist, dass in Zeiten des Klimawandels jeder Quadratmeter zählt, um Starkregenereignissen und Hitzeperioden durch natürliche Versickerungs- und Kühlflächen entgegenzuwirken.
Gerade in Wohngebieten mit einem hohen Anteil versiegelter Flächen ist es wichtig, möglichst viele Pflanzflächen zu erhalten oder neu zu schaffen. Diese ermöglichen nicht nur die Versickerung von Regenwasser und Verdunstungskühle, sondern sind zugleich wertvolle Lebensräume und Trittsteine für die Vernetzung von Ökosystemen in Städten und Dörfern.
Rechtslage eindeutig verschärft
In mehreren Bundesländern wurden die bestehenden Regelungen in den vergangenen Jahren konkretisiert oder verschärft. Nordrhein-Westfalen hat mit der Novelle der LBO NRW im Herbst 2023 das Schottergartenverbot präzisiert. In Niedersachsen entschied das Oberverwaltungsgericht bereits Anfang 2023, dass Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen dürfen. Baden-Württemberg verbot Schottergärten schon 2020 ausdrücklich im Landesnaturschutzgesetz.
Auch Bundesländer wie Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Bayern oder Sachsen-Anhalt haben ihre Bauordnungen entsprechend angepasst. Zusätzlich legen viele Kommunen in Bebauungsplänen konkrete Begrünungsvorgaben und Rückbaupflichten fest. Diese Satzungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich.
Ökologische Alternativen zum Schottergarten
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die bestehende Schotterflächen zurückbauen müssen oder wollen, haben gute Alternativen. Zunächst ist zu prüfen, ob unter den Steinschüttungen Folien liegen – diese müssen in jedem Fall entfernt werden. Ohne Folien lassen sich Schotterflächen unter teilweiser Wiederverwendung der Steine in attraktive, pflegeleichte Trockenstandorte umwandeln.
Solche Flächen orientieren sich an natürlichen Vorbildern wie Magerwiesen oder Felshängen und sind besonders für Vorgärten geeignet. Entscheidend ist die Mischung der groben Steine mit feineren Sandanteilen und organischem Material, idealerweise Komposterde. Für Wildstauden und Gräser reicht eine flache Bodenverbesserung aus, für Gehölze sind gegebenenfalls tiefere Pflanzgruben notwendig.
Diese naturnahen Vorgärten sind klimawirksam, bieten Insekten und anderen Tieren Nahrung und Lebensraum und lassen sich zugleich dauerhaft pflegeleicht gestalten. Für Gartenbesitzende, die ihren Vorgarten fachgerecht umgestalten möchten, steht unten eine Fachbetriebssuche zur Verfügung.

