Startschuss für zukünftige Gartenschauen in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat das Bewerbungsverfahren für die Ausrichtung von Landesgartenschauen und Gartenschauen im Zeitraum von 2031 bis 2036 gestartet. Insgesamt stehen für diesen Zeitraum bis zu 21 Millionen Euro zur Verfügung, um die Schaffung dauerhafter Grün- und Freiflächen zu fördern.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Städte und Kommunen haben bis zum 19. Dezember 2019 Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Mit Blick auf den Vergabezeitraum ist Baden-Württemberg ein Vorzeigeland. In keinem anderen Land sind Gartenschauen soweit in die Zukunft vergeben, wie bei uns.
Die Gartenschauen sollen nicht nur Anregungen zur Grüngestaltung bieten, sondern auch umfassende Stadtentwicklungsmaßnahmen anstoßen. Insbesondere die Rolle grüner Infrastruktur bei der Minderung der Auswirkungen des Klimawandels in urbanen Gebieten wird betont.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass grüne Infrastruktur die negativen Auswirkungen des Klimawandels in den Städten verringern kann, sind die baden-württembergischen Gartenschauen aktueller denn je. Jeder Euro ist gut angelegtes Geld in das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bürger. Ausgeklügelte und blütenreiche Grünanlagen stärken darüber hinaus die biologische Vielfalt.
Bisherige Ausrichterstädte berichten von positiven Langzeitwirkungen der Veranstaltungen.
Hintergrund
Die Vergabe der Landesgartenschauen und Gartenschauen für den Zeitraum 2026 bis 2030 erfolgte bereits im Sommer 2018. Der aktuelle Zuschuss für eine Landesgartenschau im Rahmen des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ beträgt bis zu fünf Millionen Euro, für eine Gartenschau bis zu zwei Millionen Euro. Die Entscheidung über die Vergabe der zweiten Tranche ist für Mitte 2020 durch das Kabinett vorgesehen.
