Branchenverbände

BGL und IG BAU einigen sich auf neuen Tarifvertrag im GaLaBau

Der BGL und die IG BAU haben einen neuen Tarifvertrag für rund 120.000 Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner vereinbart. Dieser sieht Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie eine Stärkung der Ausbildungsvergütung vor, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Neuer Tarifabschluss sichert Planung und Attraktivität

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser gilt für die rund 120.000 gewerblichen und angestellten Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner.

Der Verhandlungsführer des BGL und Vorsitzende des Tarifausschusses, Uwe Keller-Tersch, äußerte sich zu den Verhandlungen:

Bei den Verhandlungen haben wir uns davon leiten lassen, die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen des Tarifabschlusses für die GaLaBau-Branche in Zeiten des Fachkräftemangels vertretbar zu gestalten. Um es aber klar zu sagen: Angesichts der aktuellen Lage in Europa und den damit nicht absehbaren politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, sind wir bis an unsere Grenzen gegangen.

Der neue Tarifvertrag im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist in zwei Laufzeiten unterteilt. Ab dem 1. August 2019 erhalten gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in Deutschland für elf Monate eine Lohn- beziehungsweise Gehaltserhöhung von 3 Prozent. Eine weitere Erhöhung von 2,75 Prozent folgt ab dem 1. Juli 2020 für zwölf Monate.

Keller-Tersch betonte die Planungssicherheit:

Wir haben damit die Belastungsgrenze der Firmen erreicht. Denn trotz der guten Umsätze im GaLaBau erwirtschaften noch immer nicht alle Betriebe im Garten- und Landschaftsbau die notwendigen Renditen. Nichtsdestotrotz haben wir jetzt für 23 Monate Planungssicherheit für die Betriebe erzielen können.

Die bereits vereinbarte Ost-West-Angleichung wird fortgesetzt. Die jährlichen Angleichungsschritte von 0,5 Prozent führen dazu, dass die Löhne in den ostdeutschen Bundesländern zum 1. August 2019 auf 98,5 Prozent und zum 1. Juli 2020 auf 99 Prozent des Westniveaus angehoben werden. Die Sonderregelung für Berlin bei den Löhnen bleibt bestehen.

Für die unterste Lohngruppe 7.6 wurde ein Stundenlohn von 10,70 Euro für die ersten elf Monate vereinbart. Ab dem 1. Juli 2020 steigt dieser Stundenlohn auf 10,90 Euro.

Stärkung der Ausbildungsvergütung

Der Tarifabschluss sieht auch eine weitere Anhebung der Ausbildungsvergütung vor, um die Attraktivität des Berufs für junge Menschen zu steigern. Ab dem 1. August 2019 steigt die Ausbildungsvergütung um 35 Euro, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 40 Euro ab dem 1. Juli 2020.

Konkret bedeutet dies, dass ein Auszubildender ab dem 1. Juli 2020 im ersten Ausbildungsjahr 900 Euro, im zweiten 1.000 Euro und im dritten 1.100 Euro monatlich verdienen wird.

Uwe Keller-Tersch begrüßte dieses Ergebnis:

Damit ermöglichen wir den GaLaBau-Betrieben in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte und motivierte Auszubildende zu beschäftigen und gleichzeitig bieten wir den jungen Menschen eine starke berufliche Perspektive. Wir sind überzeugt, dass die GaLaBau-Branche von dieser Regelung sehr profitieren wird.

Im Rahmen der Tarifgespräche wurde zudem über die Höhe einer Überstundenregelung für volljährige Auszubildende gesprochen. Die Tarifparteien einigten sich darauf, diese Frage in zukünftigen Sozialpartnergesprächen weiter zu beraten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln.

23.07.2019

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