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Baumschulbranche kritisiert Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz

Die Baumschulbranche zeigt sich enttäuscht über die Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz, die eine gebietliche Differenzierung heimischer Gehölze vorschreibt. Trotz des Einsatzes des BdB konnte die Einführung im Bundestag nicht verhindert werden. Präsident Plum kündigt eine Prüfung des weiteren Vorgehens an.

Hintergrund und Kritik an der Umsetzung

Die neue Regelung in § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes unterstellt genetische Unterschiede bei heimischen Gehölzen derselben Art in verschiedenen Regionen Deutschlands, ohne dass hierfür Beweise oder Nachprüfungsverfahren existieren. Zudem legt das Gesetz nicht fest, wie diese Regionalgebiete abzugrenzen sind.

In dieser Form ist das Gesetz nicht umsetzbar, wir vermuten, dass es wegen seiner Unbestimmtheit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz nicht entspricht.

Dies erklärte Präsident Plum in einer ersten Stellungnahme und kündigte eine Prüfung des weiteren Vorgehens an. Er betonte, dass das unternehmerische Risiko für die rund 200.000 Varietäten von Gehölzen am Markt durch eine weitere gebietliche Differenzierung erheblich steige.

Plum äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen, sollten europäische Abnehmerstaaten ähnliche Regelungen einführen. Dies könnte zum Zusammenbruch wichtiger Auslandsmärkte für die deutsche Baumschulwirtschaft führen.

Wir können nicht nachvollziehen, warum unser Hauptargument nicht auch durch den Bundestag aufgegriffen wurde, das darin bestand, nur dann und insoweit eine Differenzierung innerhalb einer Gehölzart vorzunehmen, soweit es einen wissenschaftlichen Beleg für eine Andersartigkeit gibt, der auch seinen Niederschlag in der wissenschaftlichen Bezeichnung gefunden hat.

Ohne eine klare Identifikation der zu unterscheidenden Gehölze sei die Produktion oder der Handel nicht vorstellbar, es sei denn, dies werde detailliert vorgeschrieben, wie es im Forstvermehrungsgutgesetz der Fall ist.

22.06.2009

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