Dünger und Substrate

Bayern stärkt Gewässerschutz durch neue Düngeverordnung

Bayern hat eine neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung verabschiedet, um den Gewässerschutz zu stärken. Umweltminister Dr. Marcel Huber betont die Bedeutung dieser Entscheidung für sauberes Grundwasser und kündigt eine Evaluierung nach drei Jahren an.

Umsetzung der Düngeverordnung in Bayern

Der Freistaat Bayern hat Maßnahmen zur Stärkung des landesweiten Gewässerschutzes beschlossen. Die Staatsregierung verabschiedete dazu die Ausführungsverordnung zur Umsetzung der Düngeverordnung. Umweltminister Dr. Marcel Huber äußerte sich positiv zu dieser Entscheidung.

Der Schutz unserer Gewässer ist eine der entscheidenden Zukunftsaufgaben. Sauberes Grundwasser ist einer unserer größten Schätze. Die heutige Entscheidung bedeutet einen enormen Sprung für den Gewässerschutz. Wir gehen das Thema Nitrat im Grundwasser kraftvoll an. Dazu setzen wir die Vorgaben des Bundes mit Vernunft und regionalen Schwerpunkten um. Das neue Maßnahmenpaket wird bayernweit Fortschritte bringen. Nach drei Jahren werden wir die Maßnahmen evaluieren. Sollte sich dann zeigen, dass weitere Schritte erforderlich sind, wird nachjustiert.

Hintergrund und bundesweite Vorgaben

Bereits mit der am 2. Juni 2017 in Kraft getretenen Bundes-Düngeverordnung wurden bundesweit Verbesserungen für den Gewässerschutz erzielt. Dazu zählen die Reduzierung erlaubter Nährstoffüberschüsse und die Verlängerung von Zeiträumen, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Die Bundes-Düngeverordnung von 2017 verpflichtet die Länder zudem, in Gebieten mit hohen Nitratbelastungen zusätzliche verbindliche Anforderungen an die Düngung festzulegen.

Spezifische Maßnahmen in Bayern

Die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung sieht vor, dass ab dem Jahr 2019 in betroffenen Gebieten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ergriffen werden müssen. Dies betrifft etwa ein Fünftel der Landesfläche Bayerns. In diesen Gebieten sind über die Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung hinaus weitere Schritte umzusetzen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Bestimmung des im Boden gespeicherten mineralisierten Stickstoffs im Frühjahr sowie die Messung des Stickstoff- und Phosphorgehalts im Wirtschaftsdünger vor der Ausbringung. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass sowohl der im Boden vom Vorjahr gespeicherte Stickstoff als auch der genaue Nährstoffgehalt von Wirtschaftsdüngern bei der Düngeplanung berücksichtigt werden.

04.09.2018

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