Bewässerungsanlagen erfordern hydraulische Abtrennung vom Trinkwassernetz
08.10.2015
Zahlreiche Normen, Regelwerke und Verordnungen beschreiben die notwendigen Maßnahmen, um der Verkeimung von Trinkwasser in Hausinstallationen kein Milieu zu bieten. Dabei gerät allerdings häufig die Gefahr einer retrograden Verkeimung aus dem Blickfeld - also die Kontamination der Trinkwasserverteilung rückwirkend von einer Entnahmestelle ausgehend. Für Garten- und Landschaftsbauer wichtig zu wissen ist: Gerade automatische Bewässerungsanlagen sorgen für solche Gefahren und verlangen daher besondere Schutzeinrichtungen. Mit der Sicherheitstrennstation ST 5 hat Dehoust ein System entwickelt, das gesetzliche Vorgaben praktisch „steckerfertig“ erfüllt.
Sowohl im privaten Umfeld als auch im <link http: www.soll-galabau.de nc aktuelle-news _top und>Garten- und Landschaftsbau und öffentlich genutzten Gebäuden besteht die Gefahr einer rückwirkenden Kontamination der Trinkwasser-Installation deutlich häufiger als vielfach angenommen. Insbesondere ausgehend von automatischen Bewässerungsanlagen für Gärten, Außenanlagen oder auch Golfplätzen ist das Risiko einer Wasserverkeimung des gesamten Trinkwassernetzes groß: Verunreinigungen und Mikroben können durch die ungeschützten Austrittsöffnungen ins Wasser gelangen und von dort weiter bis in die gesamte vorgelagerte Installation! Aber auch die langen Stagnationsstrecken – also Leitungsabschnitte, in denen das Wasser lange steht und sich erwärmt – sind ideale Brutstätten für Mikroorganismen.
Zur Abwehr dieser Risiken schreibt eine europaweit geltende Norm (DIN EN 1717) konkrete Schutzmaßnahmen vor. Die Art der rückwirkenden Verkeimung, wie sie auch durch Bewässerungsanlagen droht, wird in dieser Norm sogar in die höchste Gefahrenklasse eingestuft, in die sogenannte Flüssigkeitskategorie 5. In diesem Fall reicht ein einfacher Rohrtrenner zum Schutz nicht mehr aus. Stattdessen fordert die Norm eine vollständige hydraulische Trennung der gefährdeten Netzabschnitte über einen freien Auslauf. Mit anderen Worten: Die Hausinstallation und die Verrohrung der Bewässerungsanlagen dürfen nicht direkt verbunden sein. Es muss eine freie Strecke zwischen diesen beiden Installationen von mindestens 20 mm bzw. dem Dreifachen des Rohrdurchmessers des Wasserzulaufs zur Bewässerungsanlage betragen. Um diesen Sicherheitsabstand herzustellen, sind Sicherheitstrennstationen einzubauen. Die Funktion dieser Anlagen: Über die Hausinstallation fließt Wasser in einen zwischengeschalteten Vorlagebehälter. Aus dem Behälter fördern dann Pumpen das Wasser zur Bewässerungsanlage. So wird zugleich der notwendige Versorgungsdruck in dem hydraulisch getrennten Netz gewährleistet.