Allgemeines

Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft rückläufig, Berufskrankheiten nehmen zu

Die BG BAU verzeichnete 2022 einen Rückgang bei Arbeits- und Wegeunfällen, aber einen Anstieg bei Berufskrankheiten. Besonders Lärmschwerhörigkeit und asbestbedingte Erkrankungen bereiten Sorgen.

Entwicklung der Unfallzahlen in der Bauwirtschaft

Im Jahr 2022 wurden in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen 99.380 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Dies entspricht einem Rückgang von vier Prozent gegenüber 2021 (103.525). Auch die Anzahl der meldepflichtigen Wegeunfälle sank von 8.808 im Jahr 2021 auf 8.298 im Jahr 2022, was einer Reduzierung um rund sechs Prozent entspricht.

Die Tausend-Personen-Quote, welche die relative Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollbeschäftigte darstellt, lag 2022 bei 45,51 (2021: 49,84). Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle reduzierte sich von 85 im Jahr 2021 auf 74 im Jahr 2022. Demgegenüber stieg die Zahl der tödlichen Wegeunfälle von 12 im Jahr 2021 auf 22 im Jahr 2022.

Zunahme bei Berufskrankheiten und Präventionsbedarf

Die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit stiegen von 16.492 im Jahr 2021 auf 18.228 im Jahr 2022, was einem Anstieg von über zehn Prozent entspricht. Die am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten waren:

  • Lärmschwerhörigkeit (4.010 Verdachtsanzeigen)
  • Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung (2.675 Verdachtsanzeigen)
  • Lendenwirbelsäulenerkrankungen (1.666 Verdachtsanzeigen)
  • Lungenkrebs durch Asbest (1.291 Verdachtsanzeigen)
2022 ist das erste Jahr, in dem wir in der Bauwirtschaft weniger als 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle haben. Das ist eine gute Nachricht. Das ist trotzdem kein Grund, dass wir uns zurücklehnen. Ganz im Gegenteil: Es bleibt viel zu tun, um den Arbeitsschutz weiter voranzubringen und noch wirksamer zu machen.

Dies kommentierte Dirk Müller, alternierender Vorsitzender des Vorstandes der BG BAU.

Mathias Neuser, amtierender Vorsitzender des Vorstandes der BG BAU, äußerte sich zu den Zahlen der Berufskrankheiten:

Die gute Bilanz wird in diesem Jahr durch den Anstieg bei den Berufskrankheiten getrübt. Besondere Sorgen macht uns dabei die Lärmschwerhörigkeit, die wieder auf Platz eins der Liste landet, sowie die weitere Zunahme bei den asbestbedingten Erkrankungen. Deshalb müssen wir hierauf einen noch stärkeren Fokus bei unserer Präventionsarbeit richten, um zukünftigen Erkrankungen vorzubeugen.

Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, betonte die Bedeutung des Arbeitsschutzes:

Bei Baustellenkontrollen sehen wir, dass das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein zunimmt und der Arbeitsschutz von den Betrieben ernstgenommen wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzziele, indem wir den Ursachen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten genau auf den Grund gehen und praxisnahe Lösungen zu deren Vermeidung entwickeln.

Asbest: Eine anhaltende Gefahr in der Bauwirtschaft

Trotz des Verbots im Jahr 1993 ist Asbest weiterhin in vielen Bestandsgebäuden vorhanden. Bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten können Asbeststäube freigesetzt werden, die beim Einatmen schwerwiegende Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom verursachen können.

Die Statistik der BG BAU zeigt, dass Asbest die häufigste Todesursache bei Berufskrankheiten ist. In den letzten zehn Jahren starben 3.376 Versicherte der BG BAU infolge einer asbestbedingten Berufserkrankung, davon 320 allein im Jahr 2022. Die Zahl der Neuerkrankungen nahm ebenfalls zu.

Im Jahr 2022 wurden der BG BAU insgesamt 2.414 neue Verdachtsfälle asbestbedingter Berufserkrankungen gemeldet. Davon entfielen 1.291 Verdachtsanzeigen auf Lungen-, Kehlkopf- oder Eierstockkrebs durch Asbest (2021: 1.290) und 716 Verdachtsanzeigen auf Asbestose (2021: 670).

Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU, wies auf die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen hin:

Asbest ist ein nach wie vor aktuelles Problem, denn wir müssen bei Bestandsbauten immer davon ausgehen, dass Asbest enthalten sein kann. Sollen Arbeiten im Bestand stattfinden, ist vorab eine genaue Recherche und möglicherweise eine Materialanalyse unerlässlich. Danach müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Effektiver Schutz vor Asbest ist durch staubarmes Arbeiten, Absaugen und Filtern von Stäuben sowie die Abschottung betroffener Arbeitsbereiche möglich. Bei Gefährdungen sind Atemschutzmasken und staubdichte Schutzanzüge erforderlich.

20.06.2023

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