Branchenverbände

BGL fordert Ausnahmegenehmigung für Dieselfahrzeuge im GaLaBau

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten in Innenstädten fordert der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge im GaLaBau. Besonders betroffen sind Fahrzeuge, die im Vertrauen auf gültige Normen erworben wurden. Eine Nachrüstung oder der Austausch der Flotten sei für kleine und mittlere Betriebe finanziell nicht tragbar und bedrohe deren Existenz.

Hintergrund der Forderung: Dieselfahrverbote und ihre Auswirkungen auf den GaLaBau

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Luftreinhaltung in Innenstädten grundsätzlich zulässig sind. Die Revisionsklagen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wurden abgewiesen. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass in Innenstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge drohen, auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung. Davon betroffen wären auch Fahrzeuge, die im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Angesichts dieser Entwicklung fordert der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die von GaLaBau-Betrieben im Vertrauen auf seinerzeit gültige Normen erworben wurden.

„Es ist nicht einzusehen, dass GaLaBau-Betriebe für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen sollen. Für die kleinen und mittleren Betriebe der Branche ist eine Nachrüstung und schon gar nicht der Austausch der Fahrzeugflotten finanziell machbar und mehr als nur eine Bedrohung der Existenz. Aus diesem Grund werden wir uns für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung gemeinsam mit befreundeten und betroffenen Verbänden einsetzen“, erklärt BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos.

Der BGL betont, dass eine Nachrüstung oder der Austausch ganzer Fahrzeugflotten für die meist kleinen und mittleren Betriebe der Branche finanziell nicht tragbar wäre und die Existenz der Unternehmen bedrohen könnte. Daher setzt sich der Verband gemeinsam mit anderen betroffenen Verbänden für eine bundesweit gültige Ausnahmeregelung ein.

27.02.2018

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