„Grundsätzlich begrüßen wir es, dass die Bundesregierung - im Gegensatz zu den ersten Überlegungen – sich dazu durchgerungen hat, die Reform der Erbschaftssteuer jetzt doch mittelstandsfreundlicher zu gestalten und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. So sieht die Einigung unter anderem vor, dass für Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten weiterhin die Lohnsummenprüfung entfällt und diese von der Erbschaftssteuer befreit bleiben.
Betriebe zwischen 6 und 15 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen nach 5 Jahren erhalten haben, um von einer ermäßigten Erbschaftssteuer zu profitieren. Nach 7 Jahren und dem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme entfällt die Erbschaftssteuer wie bisher ganz.
Positiv zu bewerten ist auch, dass die Neuregelung der Erbschaftssteuer eine Investitionsklausel beinhalten soll. Demnach werden Finanzmittel, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinen Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, von der Erbschaftssteuer verschont.
Wir begrüßen diesen neuen Ansatz, weil wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die Erbschaftssteuer Investitionen in den Unternehmen nicht behindern und Arbeitsplätze nicht gefährden darf. Allerdings ist der Zeitraum von zwei Jahren, innerhalb derer eine Investition getätigt werden muss, sehr knapp bemessen.“
