BGL-Stellungnahme zur Erbschaftsteuerreform
Joachim Eichner, Vizepräsident des Bundesverbands Garten- und Landschaftbau e.V. (BGL), äußerte sich zur erzielten Einigung:
Grundsätzlich begrüßen wir es, dass die Bundesregierung sich dazu durchgerungen hat, die Reform der Erbschaftssteuer jetzt doch mittelstandsfreundlicher zu gestalten und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. So sieht die Einigung unter anderem vor, dass für Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten weiterhin die Lohnsummenprüfung entfällt und diese von der Erbschaftssteuer befreit bleiben.
Für Betriebe mit 6 bis 15 Mitarbeitern ist vorgesehen, dass sie den Erhalt einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen nach fünf Jahren nachweisen müssen, um von einer ermäßigten Erbschaftsteuer zu profitieren. Bei einem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme nach sieben Jahren entfällt die Erbschaftsteuer vollständig.
Eine weitere Neuerung ist die geplante Investitionsklausel. Finanzmittel, die gemäß dem Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach dessen Tod für Investitionen in das Unternehmen verwendet werden, sollen von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Der BGL sieht diesen Ansatz positiv, weist jedoch darauf hin, dass der Zeitraum von zwei Jahren für Investitionen als knapp bemessen erscheint.
