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Kabinett verabschiedet Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet, um europäische Vorgaben umzusetzen und das Verfahren einfacher zu gestalten. Der BGL begrüßt die Reform grundsätzlich, kritisiert jedoch die Regelungen zur Inhouse-Vergabe scharf.

BGL äußert Bedenken zur Inhouse-Vergabe im neuen Vergaberecht

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Die Reform ist notwendig, um europäische Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Ziel ist es, das deutsche Vergaberecht einfacher, anwenderfreundlicher und unbürokratischer zu gestalten.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) bewertet die geplante Reform grundsätzlich positiv. BGL-Präsident August Forster betont, dass klare Regeln und transparente Vergabeverfahren sowohl für die Betriebe als auch für die Auftraggeber Rechtssicherheit schaffen und den Wettbewerb sichern.

Kritik an Regelungen zur Inhouse-Vergabe

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung äußert der BGL deutliche Kritik an den im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Inhouse-Vergabe. Diese Vorschriften werden als Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand in Bereichen gesehen, die von der Privatwirtschaft abgedeckt werden könnten.

„Bei den Vorschriften für Inhouse-Geschäfte handelt es sich defacto um eine Förderung wirtschaftlicher Tätigkeit der öffentlichen Hand auch in Geschäftsfeldern, die ohne Probleme von der Privatwirtschaft abgedeckt werden.“

Forster weist darauf hin, dass Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus bereits heute oft unter Wettbewerbsverzerrungen leiden. Diese entstehen durch ungleiche Rahmenbedingungen zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand.

Aus Sicht des BGL ist es widersprüchlich, wenn Vorschriften für das Vergabeverfahren wettbewerbsverzerrende Aktivitäten begünstigen. Der BGL-Präsident beobachtet eine Tendenz der Kommunen, ihre wirtschaftliche Tätigkeit auszuweiten. Hinzu kommt die geplante Befreiung interkommunaler Zweckverbände von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Forster befürchtet, dass diese Entwicklungen Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft gefährden könnten.

09.07.2015

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